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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Synthetic_codes Ma_neva „Hallo, , das dieses für viele PC-Experten ein geringes Hindernis ist wurde doch...“
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einem hamburger richter brauchst du das auch nicht erklären, denn er wird es weder verstehen noch ernsthaft in betracht ziehen. Und auch ein Richter der nicht in hamburg arbeitet wird wohl mühe haben dir da recht zuzusprechen. Will heissen, imho bist du mit verschlüsseltem WLAN noch schlimmer dran

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