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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Nabend,

was mich dabei auch noch interessieren würde, wie hätte sich das abgespielt wenn der "Delinquent " das in oder an einem öffentlichen Ort (wie z.B. Internet Cafe) gemacht hätte. Wer wäre dann haftbar gemacht worden? Der Betreiber (Besitzer) des Cafe? Oder wie schon gehabt bei illegalen eindringen in Dein Netz, bist Du ja auch haftbar? Meist jedenfalls, warum läßt Dich knacken oder so. Falls jemand das in einer Firma mit vielen PC (dort im Einsatz) macht, also da ist vieles unausgegoren finde ich.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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