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Ärger mit der GEZ

Olaf19 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Folgendes ist einem Arbeitskollegen von mir passiert, und ich wüßte gern von Euch, was Ihr darüber denkt. Dieser Kollege ist kürzlich mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung eingezogen und hat aus diesem Anlaß seine Rundfunkgeräte verkauft und - konsequenterweise - auch abgemeldet. Seine Freundin besitzt Geräte, die ordnungsgemäß bei der GEZ gemeldet sind.

Die GEZ hat seine Kündigung ignoriert und den Quartalsbetrag 4/2002 trotzdem abgebucht. Kurz darauf erhielt er ziemlich unfreundlich formuliertes Schreiben, in dem es heißt, seine Kündigung werde nicht akzeptiert; vielmehr habe er zu beweisen, daß er keine Geräte mehr besitze. Anstatt diesen unsinnigen Beweis anzutreten, hat er es vorgezogen, seine Bank anzuweisen, die Buchung zurückzuziehen. Hätte ich wohl auch so gemacht. Ja, das ist nun erstmal der Stand der Dinge.

Zum Vergleich: Ich habe im September 2000 meine Geräte abgeschafft und abgemeldet, mit der Begründung, ich wäre nicht bereit, für diese bescheidene Programmqualität Geld zu bezahlen, und dann auch noch in dieser Höhe. Die Gebühren für das Quartal 4/2000 wurden mir ohne Rückfragen zurücküberwiesen. Ein halbes Jahr später erhielt ich ein Schreiben mit der Anfrage, ob inzwischen nicht doch wieder Rundfunkgeräte angeschafft worden seien und ich nur vergessen habe, sie anzumelden. Meiner Auskunftspflicht der GEZ gegenüber genüge tuend, habe ich diese Anfrage verneint. Ende 2001 bekam ich dann noch einmal Besuch von einem "Außendienstmitarbeiter" des NDR, der anfangs etwas unverschämt war, dann aber zunehmend freundlicher wurde. Das war alles.

Wie sind solche krassen Unterschiede möglich? Hat die GEZ in den vergangenen zwei Jahren eine  Weisung von oben bekommen, ihre Praktiken zu verschärfen, oder hat mein Kollege einfach nur Pech gehabt, daß er an einen übereifrigen Sachbearbeiter geraten ist? Wie beurteilt Ihr die Situation?

CU
Olaf

Hünchen Olaf19 „Bist Du schon auf die Idee gekommen, daß es Leute gibt, die gar kein Fernsehen...“
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"2. Welche Rundfunkgeräte sind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anmeldepflichtig ?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen."
Quelle: www.gez.de . es liegt nun an ihm, die entsorgungsnachweise oder verkaufsbescheinigungen nachzuweisen. rundfunkgeräte dürfen nämlich nicht im hausmüll entsorgt werden.
öffenliche sender zu verschlüsseln widerspricht der freien zugänglichkeit zu öffentlichen sendern, die den gesetzlichen auftrag haben, umfassend zu informieren. laut bgh werden rundfunkgebühren zu recht erhoben. wer gebühren hinterzieht, begeht eine straftat.
bescheidene programmqualität? tagesschau,heute,auslandsjurnal,monitor,report,ratgeber,panaorama: die liste ist ellenlang. was ist daran bescheiden? es muss mir nicht alles gefallen, aber es ist genug für jeden dabei. was ist denn für dich qualität? 24h musikvideos? 24h hollywood? die öffentlich rechtlichen haben nicht den auftrag, den zuschauer-/hörer dauer-zu-berieseln, sondern vor allem zu informieren. sieh mal nach russland, was putin mit den medien macht. manche merken aber erst, was freie meinung ist, wenn man sie nicht mehr hat!
die öffentlich rechtlichen sender sind ihr geld wert. wer zu wenig geld hat, kann sich befreien lassen.

@Spacebast und Kolti Olaf19