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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... N8tFalke
Ergänzung..... crowie
Edonkey-Ports Spacebast
RE:RE:RE:RE: Spacebast
RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W
username_deleted N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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Servus N8TFalke,
das Gepostete oben und das solltest du eigentlich wissen ist doch kein Problem und Hackerangriff.
Weisst du wieviel Millionen User weltweit das P2P-Netzwerk nutzen.
Wenn ich Kontakt zu einem User habe über Edonkey oder eMule dann frage ich diesen Port 4662 ab. (Hat dir aber schonmal einer hier erklärt). Wenn nun die IP von einem Edonkey-User zu DIR wechselt wissen die Clients WELTWEIT (nicht nur 10) das nicht. So und nun fragen die eben die IP ab, welche zu dir gewechselt hat. Die Abfrage läuft ins Leere und zum Teil wird trotzdem wieder abgefragt aufgrund von Bugs im Client (schau mal auf die Bugfixes von den Clienten auf den entsprechenden Seiten) und dann sieht halt dein Logfile so aus. Aber das ist kein Hackerangriff von einer Gruppe. Und dann die Port-137-abfragen sind doch auch nur lächerliche Aktionen. Wichtig sind da deine Einstellung auf´m Rechner, dass da keiner reinkommt über Datei-und-Druckerfreigabe. Wenn du Zonealarm net an hättest würde auch nix passieren. Wichtig sind abundzu Besuch auf Security-Pages und regelmässige Updates. Und natürlich ist ein bischen blocken und kontrollieren net schlecht aber deine Postings oben lesen sich eher paranoid und passen überhaupt nicht zu dem Logfile.

Ich sage dir, beim erklären vom Internet hilft oft der Vergleich mit dem Strassenverkehr. Bei Stau´s und schnellen Rechner usw. Auch bei dir fällt mir so ein Vergleich ein.

Wenn ein Bekannter zu dir mit dem Auto kommt, heisst das noch lange nicht, dass alle vorbeifahrenden Autos und Fussgänger die dich oder dein Haus wahrnehmen, etwas von dir wollen. Hm naja ein Vergleich hinkt immer ein bischen aber ein bischen passt es auch.

Der Vorgang aus deinem Logfile ist völlig normal und in keiner Weise bedenklich man, reg dich net auf denk an dein Herz.

Mit besten Grüssen
Epigenese

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