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Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....

N8tFalke / 118 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe im September Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Angriffe auf mein System haben natürlich nicht aufgehört und waren in der gesamten Zeit einige male Erfolgreich. Es wurde unter anderem auch Zeitweise ein FTP-Server vor meiner Nase eingerichtet.


Nun habe ich es momentan endlich geschafft, mein System so abzusichern, dass keine Erfolgreichen Zugriffe mehr erfolgen. Die Täter sind dazu übergegangen, ein bis zwei mal die Woche mit mehreren Personen ein Koordinierten Angriff auf mein System durchzuführen. Bei der Rückverfolgung habe ich diese, zumeist Kunden von T-Online, ermittelt und T-Online gebeten, diese Personen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Nachgewiesen habe ich dabei den Koordinierten Angriff. Zur Abmahnung der Kunden hat sich bisher T-Online immer bereit erklärt.


Hingegen die Personen der Staatsanwaltschaft zu nennen, nicht!!!


Nach dem Gesetzt gilt:



StGB § 202a Ausspähen von Daten












(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten












(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


 


StGB § 303a Datenveränderung












(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


 


Somit erfüllen die Täter den Tatbestand nach StGB!! Wenn nun T-Online darüber informiert ist und Kenntniss von Straftatbestand hat, was hier der Fall ist, stellt sich mir doch die Frage, ob eine Weigerung zur Mitteilung nicht selbst ein strafbares Vorgehen ist, oder?


Hier deckt nach Kenntissnahme einer Straftat das Unternehmen Täter und leistet so doch Beihilfe und letzlich eine Verschleierung der Straftaten durch, was ich für äußerst Bedenklich halte. Kann mir jemand mit Entsprechenden Kenntnissen hierzu vielleicht ein Meinung mitteilen? Ich denke  sogar, dass ein Unternehmen genau wie eine Privatperson bei Kenntniss einer Straftat zur Anzeige verpflichtet ist, was die Entscheidung des Unternehmens noch lächerlicher macht, oder?


Es wird Zeit Hackern, die Insbesondere geziehlt und in Abstimmung handeln, hier klare Grenzen zuzuweisen. Deutschland ist jetzt schon bedenklich stark durch Hacker vertreten und macht Produkte wie Onlinebanking zum einem Risikospiel sondergleichen. Das sind keine Kinderspiele mehr sondern geziehlte kriminälle Handlungen die Straftrechtlich auch im Interesse der Unternehmen verfolgt werden sollten. Statt dessen hat man den Eindruck das die Provider gemeinsam mit den Tätern agieren und letzlich dafür verantwortlich sind, dass diese nicht erfolgreich verfolgt werden. Ausnahmen bestätigen das die rechtliche Grundlage vorhanden ist und es wird Zeit das sich hier etwas ändert.


Ich würde mich echt freuen wenn jemand hierzu eine Qualifizierte Meinung hat und diesbezüglich sich hier äußert.


 


Greetz und bis bald,


 


N8tFalke

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Ergänzung..... crowie
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RE:RE:RE:RE: N8tFalke
Und ich??? J-G-W
username_deleted N8tFalke „Eventuell Decken Provider ja Täter, Anzeige erfolgt.....“
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Hallo Nacktfalke,
ich habe mit grossem Intresse und Anteilnahme deine Ausführungen gelesen und kann dir nur 23 mal zustimmen.
Ich kann den Zweiflern auch mal ganz einfach vor Augen führen wieso deine Aussagen stimmen.
Also wenn sich einer bei seinem Provider einwählt um eine dynamische IP zu erhalten, dann hat er in diesem Moment noch nix ausser der Leitung über welche er den Provider anspricht. Man kann die Verbindung über jeden beliebigen Splitter-, ISDN-, Analog- oder Handyanschluss aufnehmen (sofern Programme und Hardware vorhanden).
In dem Moment wo ich den Provider anspreche sendet er mir, obwohl ich noch keine IP habe Daten und wie jeder weis kommen die auch an. D.h. für meine Identifikation im Netz ist nicht unbedingt eine statische IP erforderlich.
Zudem erinnere ich an den Prozess um die Nutzung der Bandbreite von ISDN die -kostenlos- im Netz verrottet, welche vorhanden ist zwischen dem Verbindungsaufbau von zwei Teilnehmern. Es gab begabt Leute die diese nutzen wollten und durch Klagen der Telekomunikationsunternehmen davon abgehalten wurden.
Des weiteren sehen wir häufig in Tierdokusendungen, wie z.B. ein Falke (Namensgleichheiten sind unbeabsichtigt) einen Sender bekommt und dann über 5 (sprich: fünf) Jahre geordet werden kann. Diese Technik ist Ottonormalverbraucher vom Tierschutzbund ohne weiteres zugänglich. Das ist aber nicht das NON-PLUS-ULTRA der Datenübertragung.
Nun Nacktfalke oder wie du heisst, du siehst, dass deine Befürchtungen die Wahrheit sind und nix als die Wahrheit.
Ich könnte dir hier Seitenlang Schwachköpfe äh Schwachstellen an deinem System aufzählen, dass sich dir die Nacktenfedern äh Nackenhaare sträuben.
Weist du z.B. dass eine erheblich unterschätzte Spionagegefahr der Monitor ist? Du solltest darauf achten, dass die Monitorabstrahlung abhörsicher ist und auch daran denken, dass Mauerwerk kein Hinterungsgrund ist beim ausspionieren von Quellen die Abstrahlen. Weil sich nun die Monitorstrahlen, (selbst wenn du einen abhörsicheren hast) auch auf deinem Augenhintergrund reflektieren, solltest du unbedingt am PC (bei deinem ultranetzwerk sowieso) eine entsprechende Brille tragen.
N8tHeinz ich bin etwas müde werde dir aber sofern du es möchtest weiter mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich muss aber jetzt Schluss machen, da ich nie länger als 23 min von einer Telefonzelle aus ins WWW gehe. (du weist BIGBROTHER).
Noch was enorm xxl-wichtiges. VERKLEBE den mittleren Pixel an deinem Monitor. Du kennst die Diskussion um die Backdoors bei Providern, die von den Geheimdienst äh Regierungstellen vorgeschrieben werden. Genauso müssen Monitore in der Lage sein, den mittleren Pixel, der in Wahrheit eine Glasfaserleitung ist, zur Videoüberwachungsnutzung freizugeben. Und an alle Zweifler: Warum glaubt ihr leuchtet am Ende nach dem Abschalten von Monitoren im Zentrum immer dieses Pünktchen? hä?
mit besten Grüssen und frag mich was du willst ich weis alles

EPIGENE§E

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