Jaja, schon, aber Versteigerungen (RICHTIGE! Versteigerungen!), bei denen mit sowas zu rechnen ist (z.B. nicht abgeholte Koffer und Kartons aus dem Fundbüro, Flughafen, Hotels etc), sind aber auch ganz klar und unmißverständlich vor Auktionsbeginn in dieser Richtung gekennzeichet! Und dann wird der Auktionator auch ganz sonnenklar VOR Auktionsbeginn darauf hinweisen, daß in den z.B. Koffern, nichts anderes sein kann als schutzige Urlaubswäsche, es kann aber auch ne Hasselblad drin sein für ein halbes Jahresgehalt. Sowas gilt aber nur bei so spezielleren Versteigerungen. Bei allen anderen Versteigerungen steht der Auktionator bzw. das Auktionshaus gerade dafür, daß das Produkt, das man vor Auktionsbeginn ausgiebig betrachten und begutachten kann, auch EXAKT das ist, was es zu sein scheint. In o.g. Koffer und Kartons darf niemand vorher reingucken. Das ist dann wirklich die "Katze im Sack". Ist der Inhalt weniger wert als der Zuschlag, Pech gehabt. Ist er (wesentlich) mehr wert, prima. Nachberechnet wird nicht. Es sollen so ja auch schon Koffer voller "Rolex-Uhren" (echte und falsche) und ganz spezieller "Puderzucker" in Plastiktüten ;-)) ersteigert worden sein.
Wenn Sotheby´s einen "von Gogh" versteigert, dann hat das ein echtes(!) Bild DES van Gogh zu sein und nicht von "Atze van Goch" aus Bottrop. Dann wäre Sotheby´s dran. Dann wäre auch einer bei eBay &Co dran, wenn er/sie es analog macht. Der Kaufgegenstand, um den es ganz konkret geht, muß klar und unmißverständlich definiert werden. Wenn dann einer einen "van Goch" als "van Gogh" anbietet und glauben macht, es handele sich um einen echten "van Gogh" von DEM van Gogh, tja: mein Beileid für den/die, der/die´s angeboten hat... Wenn aber der "van Goch" ganz klar, eindeutig und unmißverständlich als "Fingerfarbenbild von Atze van Goch aus Bottrop 1996" gekennzeichnet wurde und einer Bieter liest es und nimmt es für sich an, als sei es von DEM van Gogh, tja, dann mein Beileid für den Bieter.