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Neues von ePay:

Kolti / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Nachdem es mit den Originalverpackungen nciht mehr so gut läuft, jeder Depp hat jetzt seinen Karton, muß man sich was Neues einfallen lasse.
Wie wäre es denn mit einem schönen Nokia Dummy?


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2077100908


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2077075807

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Olaf19 Kolti „Neues von ePay:“
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Der Verkäufer 'olegfrank' hat null positive Bewertungen, aber eine negative:

Beschwerde : totaler reinfall! nie wieder!
Antwort von olegfrank - Tja bevor man Bietet sollte man die Auktion erst RICHTIG durchlesen!!!


Muß ich ihm irgendwie recht geben...

Aber die schärfste ebay-Story ist für mich immer noch die mit dem 22-jährigen Gay, der in diesem Sommer seine ungewaschenen Stinksocken für ein Vielfaches des Neupreises verhökert hat. Und da kann keiner sagen, er habe es nicht gewußt...

*kopfschüttelnd*
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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jayray Kolti „Neues von ePay:“
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Hallo,
Also das ist ja nur noch Geeeeeeiiiillll ,Ideen muß man haben.
Und so langsam muß man auch sagen es trifft die richtigen.

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Herman Munster Kolti „Neues von ePay:“
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Und solange der "Gegenstand" glasklar und korrekt umschrieben ist und auch tatsächlich geliefert wird, kann der Käufer noch nicht mal was dagegen tun.

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Hünchen Herman Munster „Und solange der Gegenstand glasklar und korrekt umschrieben ist und auch...“
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bei auktionen ist man nicht käufer, sondern bieter. da hat man kein rückgaberecht. es werden auch auf Live-auktionen geschlossene kartons etc. versteigert, ohne dass der bieter weiss, was drin ist. wenn man den zuschlag bekommen hat, muss man zahlen, auch wenn da küchenabfälle drin sind. leider werden meist nur die positiven seiten solcher auktionen hervorgehoben, weil diejenigen, die sich beim ersteigern geirrt haben, selten an die öffentlichkeit wagen.
auf ebay wurden sogar schon gebrauchte klobürsten versteigert. mich wundert da eh nichts mehr.

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Herman Munster Hünchen „bei auktionen ist man nicht käufer, sondern bieter. da hat man kein...“
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Jaja, schon, aber Versteigerungen (RICHTIGE! Versteigerungen!), bei denen mit sowas zu rechnen ist (z.B. nicht abgeholte Koffer und Kartons aus dem Fundbüro, Flughafen, Hotels etc), sind aber auch ganz klar und unmißverständlich vor Auktionsbeginn in dieser Richtung gekennzeichet! Und dann wird der Auktionator auch ganz sonnenklar VOR Auktionsbeginn darauf hinweisen, daß in den z.B. Koffern, nichts anderes sein kann als schutzige Urlaubswäsche, es kann aber auch ne Hasselblad drin sein für ein halbes Jahresgehalt. Sowas gilt aber nur bei so spezielleren Versteigerungen. Bei allen anderen Versteigerungen steht der Auktionator bzw. das Auktionshaus gerade dafür, daß das Produkt, das man vor Auktionsbeginn ausgiebig betrachten und begutachten kann, auch EXAKT das ist, was es zu sein scheint. In o.g. Koffer und Kartons darf niemand vorher reingucken. Das ist dann wirklich die "Katze im Sack". Ist der Inhalt weniger wert als der Zuschlag, Pech gehabt. Ist er (wesentlich) mehr wert, prima. Nachberechnet wird nicht. Es sollen so ja auch schon Koffer voller "Rolex-Uhren" (echte und falsche) und ganz spezieller "Puderzucker" in Plastiktüten ;-)) ersteigert worden sein.

Wenn Sotheby´s einen "von Gogh" versteigert, dann hat das ein echtes(!) Bild DES van Gogh zu sein und nicht von "Atze van Goch" aus Bottrop. Dann wäre Sotheby´s dran. Dann wäre auch einer bei eBay &Co dran, wenn er/sie es analog macht. Der Kaufgegenstand, um den es ganz konkret geht, muß klar und unmißverständlich definiert werden. Wenn dann einer einen "van Goch" als "van Gogh" anbietet und glauben macht, es handele sich um einen echten "van Gogh" von DEM van Gogh, tja: mein Beileid für den/die, der/die´s angeboten hat... Wenn aber der "van Goch" ganz klar, eindeutig und unmißverständlich als "Fingerfarbenbild von Atze van Goch aus Bottrop 1996" gekennzeichnet wurde und einer Bieter liest es und nimmt es für sich an, als sei es von DEM van Gogh, tja, dann mein Beileid für den Bieter.

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Turbo Lover Kolti „Neues von ePay:“
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Ich habe ein paar Crash Dummies zu versteigern, ein bissel Schminke und ein Hütchen und die würden als Michael Jackson durchkommen, die Nase hängt auch nur noch an einem Faden;-)

MfG

TL


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out-freyn Kolti „Neues von ePay:“
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In diesem Fall ist es aber zumindest hart an der Grenze zum Betrug. So wird z.B. nur in der Artikelbeschreibung einmal beiläufig von "Dummy" gesprochen. Auch der Startpreis von € 100 ist imho für ein als Dummy verkauftes Dummy zu hoch. Man könnte fast auf die Idee kommen, daß einer Irreführung der Bieter zumindest Vorschub geleistet wurde...

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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REPI Kolti „Neues von ePay:“
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Habe dem Ersteigerer eine Mail mit meinen Trost geschickt !
*kopfschüttel und lach*

repi


Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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