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@graftermy
wie soll mich mein anwalt über die unterschiede zwischen meinungsfreiheit und "volksverhetzung" unterrichtet haben,wenn es keine meinungsfreiheit in der BRD gibt?
vieleicht bist du so schlau, es mir zu erkären?
"du hast in deinen postings bisher diese grenze jedesmal mit großen schritten übertreten " sagst du,was für grenzen? ich habe vieleicht DEINE grenzen überschritten,doch du hattest genug gelegenheiten mir zu sagen,dass ich falschliege,doch stattdessen kontest du nicht argumentieren.
auserdem habe ich nach der verfassung gehandelt,dort steht sinngemäss:jeder hat das recht auf freie meinungsäusserung in schrift und bild
ich finde der "volksverhetzungsparagraf" hatte nach dem 2. weltkrieg schon seinen sinn,damit die altnazis nicht die fresse aufmachen,weil die verbrechen der nazis schön verschwiegen werden sollten,damit der holocaust in vergessenheit gerät.
ich sage nun ,und das ist meine persönliche meinung und ich nehme mein in der vervassung garantiertes recht auf meinungsfreiheit war.
ICH HABE DEN HOLOCAUST SCHON VERGESSEN,WEIL ICH NICHT DAFÜR ,GOTT SEI DANK , VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN KANN UND WILL.
KAPIERT?