Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Garantie gesetzlich verankert??

helmut / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Es wird hier immer viel über Versandhandel geschrieben. Hier nun mal was anderes:
Ein Computerladen bietet ein Scanner-Auslaufmodell (ACER 610ST) zum reduzierten
Preis an, allerdings nur mit einer Garantie von 14 Tagen. Die Originalgarantie des
Herstellers auf Neugeräte beträgt 1 Jahr. Der Preis wäre nun mehr als günstig, aber
die reduzierte Gewährleistung gibt mir zu denken.
Frage: Ist es nicht allgemein so (Gesetz), daß auf alle Elektro-Neugeräte eine Garantie
von sechs Monaten gewährt werden muß? Muß ich etwa davon ausgehen, daß es sich
um ein Vorführgerät handelt, welches keineswegs neu ist?
Danke für Tips,
Helmut
(Helmut)

Antwort:
Tach Helmut,
wenn der Scanner neu d.h. kein Vorfuehrmodell ist und der Preis stimmt solltest Du ihn Dir kaufen.
Bei Problemen mit dem Teil wendest Du Dich dann einfach an ACER selbst und berufst Dich auf die Hersteller Garantie.
Meiner Erfahrung nach ist die Garantie als Kaufkriterium bei billigen Teilen zu vernachlaessigen.
:-) Armin
(Armin)

Antwort:
dein tip ist zwar gut, aber:
kein laden kann die im BGB verankerte gewaehrleistungsfrist von 6 monaten durch AGB oder sonst wie verringern.
sollte also etwas an dem geraet nicht in ordnung sein: geh in den laden und falls die murren, berufe dich auf die
im bgb verankerte *gewaehrleistung* (! der ausdruck ist wichtig !) von 6 monaten.
(volker)

Antwort:
Hallo,
wenn es ein Vorführgerät ist mu0ß der Händler das auch als solches anpreisen.
Tut er das nicht, obwohl gebrauchsspuren zu sehen sind würde ich mir 2x überlegen ob ich ihm meine Geld gebe,oder nicht doch wo anders hingehe....
Die gesteliche Garantie ist fest verankert, niemnad kann daran rüttlen.
Gewäherleistung ist das was der Hersteller dir freiwillig auf das Gerät gibt.
Gruß Indronil
(Indronil Ghosh)

Antwort:
Ich habe nochmal nachgehakt. Als ich die Kartons gesehen habe, hat´s mir eigentlich schon gereicht.
Als der Verkäufer dann meinte, an den 14 Tagen sei nichts zu machen, vielleicht handele es sich um
Rückläufer oder Reparaturgeräte, war der Fall erledigt. Es gibt eben nichts umsonst.
Danke für Eure Tips!
Helmut
(Helmut)

Antwort:
So einfach ist der Fall nicht!
Der Verkäufer muß offenbaren, in welchem Zustand sich die Geräte befinden:
- fabrikneu
- Vorführgerät
- Reparaturgerät
- Rückläufer
- Auslaufmodell
- Einzelstück
Mit einem VIELLEICHT ist es da nicht getan.
So oder so hättest Du Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten ab Kauf. Garantieleistungen sind immer freiwillige Leistungen!
Im übrigen ist der Verkäufer an seine Angaben im Angebot gebunden (außer bei Irrtum). Anderenfalls macht er sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig, wofür sich i.d.R. die Verbraucherverbände interessieren.
Curly
(Curly)

Antwort:
Doch, der Fall ist so einfach! Ich sagte ja, daß mich allein die Verpackung abgeschreckt hat.
Ich habe inzwischen ein garantiert neues Gerät gekauft, die Sache ist erledigt.
Trotzdem Danke!
(Helmut)

Volker helmut „Garantie gesetzlich verankert??“
Optionen

dein tip ist zwar gut, aber:
kein laden kann die im BGB verankerte gewaehrleistungsfrist von 6 monaten durch AGB oder sonst wie verringern.
sollte also etwas an dem geraet nicht in ordnung sein: geh in den laden und falls die murren, berufe dich auf die
im bgb verankerte *gewaehrleistung* (! der ausdruck ist wichtig !) von 6 monaten.
(volker)