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Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Forumsmitgliedern

mawe2 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?

Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.

Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.

Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.

Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.

Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?

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winnigorny1 mawe2 „Das hat zwar jetzt leider gar nichts mit meiner Frage zu tun, aber... Jeder hat die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu ...“
Optionen
Jeder hat die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Auch in Hamburg!

Habe ich natürlich gemacht. Aber diese Widerspruchslösung ist hinterhältig und scheinheilig, da garantiert mindestens 90 % der uninteressierten und uninformierten Öffentlichkeit davon keine Ahnung hat!

Deshalb gehört diese Widerspruchslösung abgeschafft. Sie ist nichts anderes als die Ausnutzung einer Lücke im Datenschutzgesetz!!! - Das wäre mal eine lohnende Aufgabe für dich, dich hinter sowas zu klemmen, statt immer nur auf Nickles rumzustänkern.

EOD.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Danke dir! winnigorny1