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News: Bundesnetzagentur hat nachgemessen

Verarschung bei Internetgeschwindigkeit offiziell bestätigt

Michael Nickles / 30 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: Pixabay)

Die Bundesnetzagentur hat deuschlandweit die Geschwindigkeit von Internetzugängen "nachgemessen" und jetzt die Ergebnisse veröffentlicht. Ergebnis: Was die Internetanbieter an möglichen Höchstgeschwindigkeiten versprechen, kommt in der Praxis nur selten raus.

(Originalmitteilung) Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht.

„Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Allerdings fallen die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich aus“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Immerhin aber hat die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz mindestens 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht, bei einzelnen Anbietern sogar über 90 Prozent.“

Ergebnisse im Festnetz

Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4 bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde in der überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bandbreiteklasse von 8 bis <18 Mbit/s erzielt. Auch zwischen den Anbietern gab es mit Blick auf das Erreichen der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate Unterschiede. Bezogen auf die Anbieter reichte die Spanne von 1 bis rund 35 Prozent der Endkunden.

Im Tagesverlauf fiel insbesondere in der Bandbreiteklasse 200 bis <500 Mbit/s die Leistung in der abendlichen Peak-Zeit stark ab. Diese Bandbreiteklasse wird durch Produkte der Kabelnetzbetreiber geprägt.

Im Vorfeld der Messung wurde die Kundenzufriedenheit abgefragt. Rund 65 Prozent der Kunden waren mit der Leistung ihres Anbieters zufrieden und bewerteten diese mit „sehr gut“, „gut“ oder „zufriedenstellend“. Es hat sich gezeigt, dass zufriedene Endkunden einen besseren Verhältniswert der tatsächlichen gemessenen Datenübertragungsrate im Vergleich zur vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erzielten.

Ergebnisse im Mobilfunk

Bei mobilen Breitbandanschlüssen lag das Verhältnis zwischen tatsächlicher und vereinbarter maximaler Datenübertragungsrate unter dem von stationären Anschlüssen. Betrug der Anteil von Endkunden, der mindestens die Hälfte der maximalen Übertragungsrate erreichte, im Festnetz knapp über 70 Prozent, wurde dieser Wert bei den mobilen Anschlüssen lediglich von unter 30 Prozent der Nutzer erreicht.

Aber auch bei mobilen Breitbandanschlüssen bewerteten Endkunden die Anbieter weit überwiegend mit den Noten „sehr gut“, „gut“ oder „zufriedenstellend“ (82,8 Prozent). Dies legt den Schluss nahe, dass die Endkunden bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten maximalen Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 25. September 2015 bis zum 25. September 2016. Für stationäre Breitbandanschlüsse wurden 106.159 und für mobile Breitbandanschlüsse 53.651 valide Messungen berücksichtigt.

Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandmessung veröffentlicht. Er enthält neben den Ergebnissen auch umfangreiche Ausführungen zur Validierung und Methodik.

Michael Nickles meint:

Wer hätte das gedacht! Das wirkliche Problem ist aber gar nicht die Tatsache, dass die versprochene "mögliche" (!) Geschwindigkeit meist nicht erreicht wird. Das Problem ist, dass "Kleingedrucktes" mit Hinweis "bis zu" überhaupt zulässig ist. Wird einem Kunden "bis zu 100 MBit/s" versprochen und es kommen nur 20 MBit/s raus, dann hat er halt Pech gehabt.

Soweit mir bekannt berechtigt so was nicht zur Vertragskündigung, denn der Kunde wurde ja irgendwie informiert, dass die maximale Geschwindigkeit nicht unbedingt erreicht wird. Dank der Messung der Bundesnetzagentur haben wir jetzt Gewissheit, dass die Anbieter die Möglichkeit des "Kleingedruckten" knallhart ausnutzen. Ich bin wie schon öfters erwähnt Kabel Deutschland (jetzt Vodafone) Kabel-Internet-Kunde.

Im Laufe der Jahre ist meine 32 MBit/s Leitung immer beschissener geworden, oft kommt höchstens nur die Hälfte raus, oft dauert es eine gefühlte Ewigkeit, bis das Internet reagiert. Volle Geschwindigkeit bestätigt mir eigentlich nur der hauseigene Online-Test von Vodafone. Eigentlich würde ich gerne auf ein etwas teureres 100 MBit/s Paket von Vodafone aufsteigen. Wenn aber schon bei 32 MBit/s nur rund 20 MBit/s rauskommen, kann ich mir das aber gewiss schenken.

Irgendwie habe ich allerdings das Gefühl, dass es nicht an einer zu langsamen Leitung liegt. Vermutlich lassen die Internetanbieter ganz bewusst nur einen Teil der maximal denkbaren Leistung raus um Kosten zu sparen. Wechsle ich also zu einem 100 MBit/s Paket, dann kommen vielleicht tatsächlich mehr als 20 MBit/s raus - aber 100 MBit/s wohl eher kaum.

WARUM die theoretisch denkbare Maximalleistung praktisch fast nie rauskommt, ist dem Messergebnis der Bundesnetzagentur leider nicht zu entnehmen (zumindest finde ich da nix).

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VC1541 alex179 „Das Ergebnis ist nicht wirklich überraschend, wenn man weiss, wie in der IT-Branche kalkuliert wird. Angenommen, man ...“
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Sonst wären Preise wie teilweise 20 €/Monat nicht realisierbar

Richtig. Die Preise sind eine Mischkalkulation und wenn bei gebuchten 50Mbit jeder diese bekäme würden die Preise deutlich steigen (müssen)!

Wer von 50Mbit nur 30Mbit bekommt subventioniert halt die, die diese bekommen.

Unbefriedigend ist leider nur, dass man das nicht vor Vertragsabschluss erfahren kann und es keinen Kündigungsgrund darstellt.

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