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News: Störerhaftung

Öffnet die privaten WLANs – besser doch nicht!

Markus Selinger / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Das neue Gesetz zur Störerhaftung sollte so ein richtig guter Wurf sein. Jeder – private Nutzer oder auch Geschäfte - sollte sein WLAN freigeben können und wird bei eventuellen einer Gesetzesübertretung durch einen fremden Benutzer nicht bestraft. So stand es kurzgesagt im Gesetzesentwurf der die Runde machte.

Achtung Falle: Neues Gesetz zur Störerhaftung schützt private Anwender die ihren Internetzugang freigeben nur unzureichend (Foto: pixabay).

Viele Medien haben darüber berichtet und sogar Rechtsanwälte hatten den Entwurf für gut befunden. Doch nun ist (fast) alles anders: das Gesetz wurde kurz vor der Verabschiedung in einem Halbsatz noch schnell geändert. Diese kleine Änderung hat nun fatale Folgen: während Geschäftsleute von Cafés oder anderen Läden risikolos ihr WLAN freigeben können, sollten private Nutzer das besser lassen. Denn der fehlende Halbsatz im Gesetz nimmt nun die privaten WLANs von der Störerhaftung nicht mehr explizit aus. Ergo: jeder Nutzer kann somit weiterhin für Vergehen die ein Besucher über seinen Internet-Zugang vornimmt eventuell haftbar gemacht werden.

Dank unseres Nutzer/s/in „giana0212“ haben wir auch ein Quelle die das neue Gesetz gut erklärt: sie/er hat uns im Forum einen Youtube-Videobeitrag des Rechtsanwalt Solmecke gepostet. Er erklärt in sehr klaren Worten, wie es um das neue Gesetz der Störerhaftung nun steht.

https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kV202S0c1CM
Markus Selinger meint:

Ich meine: wieder ein Tropfen mehr in Sachen Wählerverdruss. Nach vielen Jahren hat sich in dem Bereich endlich mal etwas bewegt und dann wird das Gesetz vor der Ziellinie noch abgeschossen. So wie es nun verabschiedet wurde ist es für private Nutzer nicht das Papier wert auf dem es steht. Wie der Anwalt im Video erklärt wird das die Abmahnanwälte nicht davon abhalten ihre Kostennoten zu verschicken. Mein WLAN ist schon wieder dicht. Die Kanzlerin nannte das mal Thema Internet in Deutschland mal „Neuland“ und jeder dachte sie habe sich nur versprochen oder kenne sich nicht aus. Ich denke inzwischen die Wortwahl war absolut korrekt.

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VC1541 Systemcrasher „Nicht nur das! Es ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG!!! Privatleute werden diskriminiert. Aber was soll man von ...“
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Es ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG!!!

No, ganz und gar nicht. Du kannst dein WLAN ja jetzt schon freigeben. Nur muss du mit allen Folgen dafür einstehen. Genauso wie wenn du deine Waffe als Jäger in der Nachttischschublade aufbewahrst.

Art. 2 GG sagt auch "Eigentum verpflichtet". Und nichts anderes ist MEIN WLAN. MEIN Eigentum. Stelle ich es der Allgemeinheit zur Verfügung muss ich mit den Konsequenzen leben.

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