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News: Hoher Kaputtlachfaktor

Streng verboten: Filme die an Ostern niemand sehen darf

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles
Originalfilmplakat "Life of Brian". (Foto: en.wikipedia.org)

Die Osterfeiertage sind für viele Filmfans eine tolle Zeit, die TV-Sender kämpfen mit enormem Filmangebot um die Gunst der Zuschauer. Dabei ist die Auswahl der Filme künstlich begrenzt.

Die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) kümmert sich nämlich nicht nur um Alterfreigaben sondern pflegt auch eine Verbotliste, was an sogenannten "stillen Feiertagen" (dazu zählt unter anderem der Karfreitag) nicht gesendet werden darf. Erklärt wird das so:

"Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch über die Eignung von Filmen für die Vorführung an Feiertagen. Nach dem Grundgesetzes (Art. 140) sind Sonntage und christliche Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen "stille Feiertage" wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag."

Kein Witz: die "Verbotsliste" umfasst nicht weniger als 756 Filme seit 1980 bis 2015. Pornos sind nicht dabei, weil die wohl pauschal verboten sind oder die Liste unendlich verlängern würden (oder vielleicht sind Pornos an Feiertagen auch nicht verboten).

Unter anderem die Piratenpartei hat ein PDF-Dokument veröffentlicht, das sämtiche "an stillen Feiertagen" verbotenen Filme auflistet. Es fällt schwer, beim Blick auf die Liste nicht vor Lachen zusammenzubrechen. Als erster Film hat es am 3. Januar 1980 der recht schwachsinnige betitelte Der Planet Saturn läßt schön grüßen geschafft. Es handelt sich dabei um einen US-Horrorfilm aus dem Jahr 1977, bei dem heute selbst hartgesottene "Ultra-Trash-Fans" müde abwinken.

Eigentlich sind es zwei Filme, die es am 3. Januar gleichzeitig auf die Liste geschafft haben. Der andere heißt Harald Juhnke - Schrecken der Kompanie. Ebenfalls eine Gemeinsamkeit die sich dieser Streifen mit dem US-Horrorstreifen teilt: die Kritiken sind auch hier unterirdisch mieserabel.

Spätestens an dieser Stelle sollte es jedem Chineasten dämmern, welch ein Schatz die Liste der 756 verbotenen Filme ist.

Michael Nickles meint:

Dieser Art. 140 des Grundgesetzes, mit dem dieser Scheiß abgesegnet wird, hat mich natürlich interessiert. Eine Suche nach dem Stichwort "Feier" (ich war zu faul "Feiertage" einzutippen) liefert in diesem Gesetzestext zwei Fundstellen:

Die erste: "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."

Diese Stelle hat zwar nichts mit Feiertagen zu tun, aber sie ist recht interessant. Da steht doch glasklar, dass niemand zur Teilnahme an einer religiösen Übung gezwungen werden darf. Exakt so eine religiöse Übung ist der Verzicht auf "Tanzen" am Karfreitag. Warum werden wir also alle zur Teilnahme an dieser Übung gezwungen? Vermutlich ist das wie der Zwangsrundfunkbeitrag eine Test, eine Art Barometer den (politisch erwünschten) Verblödungsgrad der Bevölkerung zu messen.

Die zweite: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

Dass "Feiertage" durch irgendwelche Filmverbote geschützt werden müssen, kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen. Vielleicht kann das irgendein Jurist. Gestritten werden darf auf jeden Fall darüber, was den höheren Kaputtlachfaktor hat: der Inhalt der Liste der verbotenen Filme oder die Tatsache, dass sie überhaupt existiert.

Mein aktueller Filmtipp  für die Feiertage (streng verboten!):

https://www.youtube.com/watch?v=IUq4-L51QQA

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=IUq4-L51QQA
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