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News: Bundeskartellamt erwacht

Verfahren gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles
Sitz des Bundeskartellamts in Bonn. (Foto: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt verdächtigt Facebook des Marktmachtmissbrauchs durch Datenschutzverstöße und hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Behörde meldet (Originaltext):

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Andreas Mundt. (Foto: Bundeskartellamt)

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden."

Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen hat das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen.

Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.

Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Das Bundeskartellamt führt das Verfahren in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Michael Nickles meint:
Facebooks dreckige Masche: Email-Kontakte kriegten eine Mail mit dem Betreff, dass sie ein Bekannter zu Facebook eingeladen habe. Dabei wussten die "Bekannten" meist garnichts von Einladungen beziehungsweise der Email-Lawine, die sich durch Facebook automatisch ausgelöst haben. Reagierte ein per Email Belästigter nicht, dann wurde er wiederholt mit "Erinnerungen" gequengelt.

Mit der "Facebook"-Pest leben wir jetzt seit 10 Jahren. Die meisten Nutzer von Facebook un dessen "Randgeschäften" wie Whatsapp wissen vermutlich schon gar nicht mehr, wie Facebook binnen kürzester Zeit weltweit so populär geworden ist: durch unverschämten Datenmissbrauch von erster Sekunde an.

Nutzer wurden dazu verlockt Facebook die kompletten Email-Adressen ihres Systems (=Freunde) rüberzulassen.

Die meisten waren sich wohl gar nicht darüber im Klaren, dass sie damit eine irre "Email-Lawine" losgetreten haben. Alle übermittelten Email-Kontakte haben dann halt eine "wichtige" Email  gekriegt, dass sie eine "persönliche Einladung" eines Freundes zu Facebook haben, dort dringend hin müssen. Mit dieser billigen Masche hat Facebook ratzfatz Millionen Menschen eingefangen.

Längst braucht Facebook diese schäbige Vorgehensweise nicht mehr, weil die im Internet aktive Menschheit größtenteil bereits assimiliert ist. Und jetzt, über 10 Jahre später, flennt eine deutsche Behörde rum wegen Marktmachtmissbrauchs durch Datenschutzverstöße - zum Totlachen.

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gelöscht_103956 fakiauso „http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-318_de.htmhttp://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text docid 67518 ...“
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Deine Beispiele sind EU-Recht.

Das steht bei Entscheidungen bekanntlich über nationales Recht!

Nochmal.

Nenn mir ein Beispiel, wo das Kartellamt sich gegenüber der Deutschen Regierung bei Streitigkeiten durchgesetzt hat!!??  Der Wirtschaftsminister hat sogar ein Einspruch- und Durchsetzungsrecht gegenüber dem Kartellamt. Da wird doch höchstens VOR Wahlen aus taktischen Gründen zurück gerudert, um mit Anlauf hinterher mit Vollgas sich durchzusetzen,

Mit Wulf und ESM habe ich ein prägnantes Beispiel genannt!

Um mich auf Helmut Schmidt noch mal zu beziehen. Das Post-Monopol. Helmut hat das abgelehnt. Und das aus guten Grund.

Und WER hängt mit Staatssekretären und Ministern überall in Europa mitten drin in die Staatsfinanzen. Guck mal wieviele EX-Goldman-sachs Männer an entscheidenen Positionen mitregieren. Natürlich sind die sooooowas von integer, wenn sie Regierungsarbeit übernehmen. Das ist soviel wert, wie wenn Friederich aus Woooschingtän kommt und die NSA-Affäre für beendet erklärt und 3 Tage später kommt raus, Muttis handy wird überwacht. 

US-Besetzt. 

Gysi, Seehofer, Bahr, Schäubl haben allesamt genau dies öffentlich erklärt. Schäubl hat gar noch eins drauf gesetzt und in einer Rede gesagt: "... es (EU-)Plan ist sämtliche wichtigen finanzielle, wirtschaftlichen und außenpolitischen Kompetenzen nach Brüssel AUCH GEGEN den Willen der nationalen Parlamente und Interesse zu verlegen..."

ESM heißt, diese Putsch-Herrschaften haben sich selbst in den Gesetzen geschrieben für Ihr TUN und Volkschaden künftig nicht strafrechtlich belangt zu werden.

Man stelle sich vor: Es wird ein Geschäftsführer eingestellt, der vor hat kriminelle Geschäfte zum Schaden der Firma begehen zu wollen und schreibt sich Straffreiheit und Regreßausschlüsse in seinen Arbeitsvertrag und legt diesen dem Aufsichtsrat zur Abstimmung vor!!!??? 

Ich weiß nicht was da aua dran soll. Alles belegbar und nach recherchierbar. Es ist so wie es ist. 

Und warum soll ausgerechnet in diesen Sumpf gegen Fratzenbuch anders vorgegangen werden???

Gut. Dann warten wir die Wahlen ab. Und gucken wer hinterher recht hatte, wenn was und ob entschieden werden sollte. 

Was anderes wäre es, wenn die EU sich die Sache krallt. Die Franzosen haben da noch ne Rechnung mit dem amis offen....

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