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News: Bundeskartellamt erwacht

Verfahren gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch

Michael Nickles / 65 Antworten / Flachansicht Nickles
Sitz des Bundeskartellamts in Bonn. (Foto: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt verdächtigt Facebook des Marktmachtmissbrauchs durch Datenschutzverstöße und hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Behörde meldet (Originaltext):

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Andreas Mundt. (Foto: Bundeskartellamt)

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden."

Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen hat das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen.

Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.

Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Das Bundeskartellamt führt das Verfahren in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Michael Nickles meint:
Facebooks dreckige Masche: Email-Kontakte kriegten eine Mail mit dem Betreff, dass sie ein Bekannter zu Facebook eingeladen habe. Dabei wussten die "Bekannten" meist garnichts von Einladungen beziehungsweise der Email-Lawine, die sich durch Facebook automatisch ausgelöst haben. Reagierte ein per Email Belästigter nicht, dann wurde er wiederholt mit "Erinnerungen" gequengelt.

Mit der "Facebook"-Pest leben wir jetzt seit 10 Jahren. Die meisten Nutzer von Facebook un dessen "Randgeschäften" wie Whatsapp wissen vermutlich schon gar nicht mehr, wie Facebook binnen kürzester Zeit weltweit so populär geworden ist: durch unverschämten Datenmissbrauch von erster Sekunde an.

Nutzer wurden dazu verlockt Facebook die kompletten Email-Adressen ihres Systems (=Freunde) rüberzulassen.

Die meisten waren sich wohl gar nicht darüber im Klaren, dass sie damit eine irre "Email-Lawine" losgetreten haben. Alle übermittelten Email-Kontakte haben dann halt eine "wichtige" Email  gekriegt, dass sie eine "persönliche Einladung" eines Freundes zu Facebook haben, dort dringend hin müssen. Mit dieser billigen Masche hat Facebook ratzfatz Millionen Menschen eingefangen.

Längst braucht Facebook diese schäbige Vorgehensweise nicht mehr, weil die im Internet aktive Menschheit größtenteil bereits assimiliert ist. Und jetzt, über 10 Jahre später, flennt eine deutsche Behörde rum wegen Marktmachtmissbrauchs durch Datenschutzverstöße - zum Totlachen.

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gelöscht_103956 mawe2 „Wenn der Anbieter seine Leistungen in Deutschland anbietet, muss er sich auch an deutsches Recht halten. Dass es gerade ...“
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Ich lach mich schlapp.

Das Bundeskartellamt macht.....

Seit wann haben die gelenkten, protegierten und gut gepuderten Hosenhocker was zu melden??? 

Das war selbst zu Helmut Schmidt als Kanzler schon ein Witz, wie der mit seinen Ministermachtwort die Regeln vorgab und machte.

Der ganze Müll wird doch nur gemacht, wegen den Richtungswahlen kommenden Sonntach.

Die GRÜNEN links überholen um in BW ein paar Prozente nehmen.  In der selbe Kerbe die Beckschen Kifferträume auf Bodenniveau holen. Wenn denn die Politik sich selbst wirklich ernst nehmen würde was Drogenkonsum und noch schlimmer Kinderstraßenstrich 300m vom Reichstag entfernt angeht und alle ab in den Knast.... wäre min. der halbe Laden leer.

Zuckerberg wird sich sicher totlachen vor diesen Dilettanten und Laienschauspielern, ein paar Milliönchen als Strafe und Schmiergeld akzeptieren und das wars..... nach den Wahlen.

Sollte trotzdem ein Behördenvorderer des Kartellamtes gesetzestreu und wider erwartend standhaft bleiben, wird der ganz schnell eine "nazi"-Geschichte angehängt, oder nach takatuka-Land weggelobt in Damaskus, Mossul, Kabul oder Lagos eine Kartellbehörde nach deutschen Vorbild aufzubauen. Und dann soll noch einer sagen, wir Deutsche hätten kein Humor.

Ich bleibt dabei: Das ist eine US-besetzte und geführte Bananenrepublik mit Komikerneinlagen. 

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