Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.414 Themen, 36.746 Beiträge

News: Folgenschwere Straftat

Pay-TV-Schwarzgucken: Haftstrafe für Cardsharing-Dealer bestätigt

Michael Nickles / 5 Antworten / Flachansicht Nickles
Dreistes illegales Angebot. Hier bietet ein Cardsharing-Server-Betreiber für 120 Euro Jahresbeiträge zu mehreren 100 Pay Tv Sendern weltweit. Abgewickelt werden solche kriminellen Geschäfte typischerweise mit dem anoymen Bezahlsystem Bitcoin.

Vor einigen Jahren haben die Pay-TV-Anbieter das lange Katz-und-Maus-Spiel gegen die Schwarzgucker-Szene gewonnen. Einst hatte das Einspielen einer speziellen Firmware in einen billigen "russischen" Sat-Receiver ab 50 Euro gereicht um fast alle internationalen Pay-TV-Sender "hell" zu machen.

Durch die Einführung neuer Verschlüsselungsmethoden und sehr raschem Key-Wechsel ist die alte Masche inzwischen ausgestorben. Es hat sich aber rasch eine neue entwickelt, die erst aufwändig und teuer war, seit einiger Zeit aber massetauglich ist: Card-Sharing.

Dabei gibt es Besitzer einer Originalkarte eines Pay-TV-Senders, der dort ganz einfach als Abonnent zahlt.

Die Originalkarte wird allerdings in einem manipulierten Receiver betrieben, die alle Key-Änderungen ermittelt. Die Key-Änderungen werden dann live über das Internet an "Mitgucker" übertragen, die dafür ebenfalls manipulierte Receiver verwenden und keine Karte benötigen. Ein legaler Abonnent versorgt also illegal zig Schwarzgucker.

Die passenden manipulierbaren (Linux-basierten) Receiver sind längst um 70 Euro erhältlich und die Betreiber der illegalen "Cardsharing-Server" wurden immer dreister. Im Netz werden schamlos Abos für den Cardsharing-Empfang von Pay-TV-Sendern wie Sky angeboten, die Kaufabwicklung erfolgt anonym per Bitcoin-Währung.

Jetzt wird die Luft für Schwarzgucker aber dünner. Das Landgericht Verden hat gemäß digitalfernsehen.de ein Urteil von 2013 bestätigt: ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen 53-jährigen Niedersachsen, der Card-Sharing-Server-Angebote im Internet verkauft hat. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig aber voraussichtlich wegweisend für zukünftige Verfahren.

Michael Nickles meint:

Es handelt sich hier so weit ich ermitteln konnte nicht lediglich um einen "Einzeltäter" sondern um einen Card Sharing Ring der gesprengt wurde. Aus einem älteren Bericht von digitalfernsehen.de geht hervor, dass in dieser Sache bereits seit 2012 gegen 26 Personen im Alter von 17 bis 62 Jahre ermittelt wurde (wird).

Im Zusammenhang wurden auch 1.300 Nutzer des Card Sharing Rings festgestellt. Kurzum: spätestens jetzt sollte jedem Card Sharing Beteiber klar sein, dass es sich um eine Straftat handelt für die Haftstrafe droht.

bei Antwort benachrichtigen
ThomasRichter Michael Nickles „Pay-TV-Schwarzgucken: Haftstrafe für Cardsharing-Dealer bestätigt“
Optionen

Nicht bestätigt sondern Bewährung.

Ausserdem zweifel ich komplett an der Sache, nirgends ein Aktenzeichen, Volltext und nichts.

Alles stützt sich auf ne Pressemeldung durch sky.

Ich vermute - wenn es tatsächlich ne Verurteilung gab, dann nicht wegen CS sondern Steuerbetrug.  So liefen bis jetzt immer alle Verhandlungen. 

bei Antwort benachrichtigen