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IMSLP.org – ist diese Seite legal?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Um die Frage zu präzisieren: Ist es legal, von dieser Website: http://imslp.org/wiki/Hauptseite PDF-Dateien mit Partituren klassischer Musik herunterzuladen? Die Seite selbst spricht von "Public Domain" bzw. "gemeinfreier Musik", da die Komponisten länger als 70 Jahre tot sind – so weit so gut.

Nur: dieses eingescannte Notenmaterial wurde ja von Musikverlagen auf den Markt gebracht, mit der Absicht, die Partituren zu verkaufen. Dafür spielt es keine Rolle, dass Herr Beethoven nun schon 188 Jahre nicht mehr lebt.

Immer noch legal?

BTW, der einzige "klassische" Komponist, der noch keine 70 Jahre tot ist, ist Jean Sibelius (1865 – 1957). Seine Musik wird also erst in 12 Jahren "gemeinfrei" sein. Trotzdem ist ein Download seiner Werke als Partitur anscheinend problemlos möglich, in der deutschen Version sogar ohne jegliche Vorwarnung: http://imslp.org/wiki/File%3APMLP38339-Jean_Sibelius_Scaramouche,_Op._71_pdf.pdf (Entwarnung: dies ist kein Hotlink, nur eine Vorschau mit weiterführendem Link!), während auf der englischsprachigen Seite wenigstens noch ein Hinweis erfolgt, dass das Werk "in meinem Land" wahrscheinlich nicht unter Public Domain läuft (sinngemäß).

THX für Input von eurer Seite
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Klares Nein. Da greift das Leistungsschutzrecht für die ...“
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Nun, rechtlich gesehen stellt es sich deutlich differenzierter dar

Danke erstmal für den Link. Soweit ich das verstanden habe, kann man wohl keine allgemeingültige Schlußfolgerung ziehen. Das Thema ist juristisch wirklich sehr problematisch.

Praktisch sieht es natürlich so aus, dass die Museen das Fotografieren einfach verbieten, womit sich die Frage gar nicht stellt ;-)

OK, wenn Fotografieren verboten ist, habe ich keine Chance und der Fall ist geklärt.

Aber oft genug ist es ja gerade nicht verboten. Verboten ist in Gemäldesammlungen i.d.R. das Blitzen, darauf muss man also verzichten. Und insgesamt dürfte die Beleuchtung auch das Hauptproblem für eine hochwertige Reproduktion sein.

Aber lassen wir den qualitativen Aspekt mal außen vor. Dann kann ich in vielen Galerien durchaus brauchbare Fotos von den Gemälden machen. Und für private Zwecke darf ich sie nutzen. Aber alles Weitere würde vom Einzelfall abhängen. Allgemein kann man also nur davon ausgehen, dass man erstmal gar nichts darf...

Der Unterschied ist etwa der wie zwischen Kuchen und Backrezept. Der Kuchen ist die Musik, das Backrezept die Partitur.

Schön gesagt.

Danke für Deine erhellenden Informationen!

Gruß, mawe2

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