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IMSLP.org – ist diese Seite legal?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Um die Frage zu präzisieren: Ist es legal, von dieser Website: http://imslp.org/wiki/Hauptseite PDF-Dateien mit Partituren klassischer Musik herunterzuladen? Die Seite selbst spricht von "Public Domain" bzw. "gemeinfreier Musik", da die Komponisten länger als 70 Jahre tot sind – so weit so gut.

Nur: dieses eingescannte Notenmaterial wurde ja von Musikverlagen auf den Markt gebracht, mit der Absicht, die Partituren zu verkaufen. Dafür spielt es keine Rolle, dass Herr Beethoven nun schon 188 Jahre nicht mehr lebt.

Immer noch legal?

BTW, der einzige "klassische" Komponist, der noch keine 70 Jahre tot ist, ist Jean Sibelius (1865 – 1957). Seine Musik wird also erst in 12 Jahren "gemeinfrei" sein. Trotzdem ist ein Download seiner Werke als Partitur anscheinend problemlos möglich, in der deutschen Version sogar ohne jegliche Vorwarnung: http://imslp.org/wiki/File%3APMLP38339-Jean_Sibelius_Scaramouche,_Op._71_pdf.pdf (Entwarnung: dies ist kein Hotlink, nur eine Vorschau mit weiterführendem Link!), während auf der englischsprachigen Seite wenigstens noch ein Hinweis erfolgt, dass das Werk "in meinem Land" wahrscheinlich nicht unter Public Domain läuft (sinngemäß).

THX für Input von eurer Seite
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 mawe2 „Sehr interessante Frage! Diese Frage könnte man auch auf ...“
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Natürlich sind die Schöpfungen von Beethoven heute grundsätzlich gemeinfrei. Aber wie ist es, wenn ein Orchester heute (oder von 20 / 30 / 40 Jahren) ein Beethoven-Werk auf Schallplatte oder CD eingespielt hat? Darf das dann frei weiterverbreitet werden?

Klares Nein. Da greift das Leistungsschutzrecht für die ausübenden Musiker, Tonstudios und alle anderen am Tonträger beteiligten Parteien. Wie schon in meiner Antwort auf Alpha13 erwähnt, erstreckt sich dieses über 50 Jahre. Danach können die Aufnahmen uneingeschränkt ge-shared werden.

Das ist besonders seit Mitte der 2000er interessant, denn da rutschten die ersten Stereo-Aufnahmen aus dem Leistungsschutzrecht heraus: http://www.hifimuseum.de/hifi-stereo-um-1955.html

Wie ist es mit Fotografien von (alten) Gemälden? Der Maler ist lange genug tot. Aber hat das jeweilige Museum, in dem das Werk hängt, Rechte daran? Kann mir das Museum die Veröffentlichung von Fotos dieser Gemälde untersagen?

Theoretisch könnte man glauben: Nein – nur weil das Museum die Gemälde besitzt, erwirbt es doch kein Urheberrecht daran?! Nun, rechtlich gesehen stellt es sich deutlich differenzierter dar: http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital – besonders interessant: Seite 2 Mitte, Stichwort Gemeinfreiheit und "Re-Monopolisierung".

Praktisch sieht es natürlich so aus, dass die Museen das Fotografieren einfach verbieten, womit sich die Frage gar nicht stellt ;-)

Aber für mich spielen diese Fragen in eine ganz ähnliche Richtung wie Deine Frage. Deswegen sind meine Fragen hier vielleicht doch ganz gut aufgehoben?

Jein. Der Unterschied ist etwa der wie zwischen Kuchen und Backrezept. Der Kuchen ist die Musik, das Backrezept die Partitur.

Ein Rezept für das Nachpinseln von Rembrandts Nachtwache ist bislang noch nicht verfügbar *g*.

Ich weiß, ich habe jetzt Deinen Thread ein wenig missbraucht - sorry!

You're welcome.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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