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News: Ungerechte Privilegien für Religionsgemeinschaften?

Rundfunkgebühren: Gericht musste Zahlungsfreiheit für Gott klären

Michael Nickles / 86 Antworten / Flachansicht Nickles
Unterstützt wurde der Bund für Geistesfreiheit München unter anderem von Zwangsgebühren-Gegnern aus Regensburg, die extra zur Verhandlung angereist sind.

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Der Vorsitzende des „Bund für Geistesfreiheit“ (bfg) München, Michael Wladarsch, hat heute seine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) vorgetragen.

In dem Prozess ging es ihm um Paragraf 5, Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, wonach "Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind", von den Rundfunkgebühren befreit sind.

Der 54-jährige Wladarsch aus München-Schwabing erläutert:

"Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt. Der BR weigert sich, mein Grafikbüro 84 GHz von den Rundfunkgebühren zu befreien, obwohl es eine Betriebsstätte ist, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist. Als Atheist glaube ich zwar an keinen Gott, doch das Gesetz verlangt einen. Um sicherzugehen, habe ich daher meine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus des 'Fliegenden Spaghettimonsters' weihen lassen.“

Das Nudelwesen hat der US-Physiker Bobby Henderson 2005 als Aufklärungs-Aktion gegen christliche Fundamentalisten in den USA erfunden. Für den BfG-Vorsitzenden Michael Wladarsch ist dies eine "Satire-Aktion mit ernstem Hintergrund".

Der BfG ist deshalb auch bereit, zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof zu klagen: "Wir wollen höchstrichterliche Klarheit über Gott – und für den Fall seiner oder ihrer Existenz, was einen 'gottesdienstlichen Zweck' ausmache."

Der Bayerische Rundfunk (BR) hielt dem vor Gericht entgegen, „dass der Kläger seine Betriebsräume überwiegend für betriebliche und nicht für gottesdienstliche oder vergleichbare Zwecke nutzt.“ Innerhalb einer Kirche sei nur das Sakralbauwerk beitragsfrei, nicht jedoch angeschlossene Räume wie Pfarrheime, Gemeindehäuser oder Verwaltungsgebäude.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Bayerstraße schloss sich dieser Auffassung des BR an. Wladarsch kündigte noch im Gerichtssaal an, er werde in die nächste Instanz gehen.

Mehr Informationen: www.bfg-muenchen.de

Michael Nickles meint:

Wer verarscht wird, der hat das Recht sich mit angemessenen Mitteln zur Wehr zu setzen. Exakt das ist hier der Fall. Tatsache ist schlichtweg, dass diese Klausel der Gebührenbefreiung für "gottesdientstliche Zwecke" nun mal existiert. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht unter anderem klipp und klar:

"(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,"

Es führt also kein Weg daran vorbei, dass auf höchster gerichtlicher Ebene geklärt wird, was  "gottesdienstliche Zwecke" eigentlich sind und welcher Gott exakt gemeint ist. Ich bin gespannt welche Richter sich hier zu einem Urteil herablassen beziehungsweise mit welchen lachhaften Verrenkungen sie sich um ein verständliches Urteil herumdrücken werden.

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Aha. Jürgen jueki
Aha. Jürgen jueki
nettermensch Olaf19 „Schwierige Frage. Ich würde eine Erklärung so versuchen: ...“
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Ich dachte schon wir würden vom Thema GEZ abkommen, nun lese ich von Bestechung Vorteilsnahmen der Lobbyisten, .........da hab ihr ja noch mal die Kurve bekommen.

Gruß...............nettermensch

 

Wenn man was will findet man einen Weg , wenn man was NICHTwill, findet man eine Ausrede
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armselig! Wäbbel
? Wäbbel