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(TV-)Kabelnetzbetreiber blamieren sich mit alberner Behauptung

mawe2 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Verschiedene Kabelnetzbetreiber versuchen, mit einer haltlosen Behauptung auf die gesetzlichen Regelungen zum Routerzwang Einfluss nehmen zu können.

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Wenn es mit Fremdroutern tatsächlich möglich sein sollte, die Gespräche oder den Datenstrom des Nachbarn auszuspionieren, dann wäre das das fundamentale Eingeständnis des Total-Scheiterns dieser Anbieter.

Schließlich könnte man auch bei bestehendem Routerzwang einen Fremdrouter installieren, um den Nachbarn zu belauschen.

Gruß, mawe2

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ObelixSB mawe2 „Das habe ich an keiner Stelle getan. Der Artikel hat da eine ...“
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Ok, das war im Artikel nur.

Aber es gibt eben keine Zwangsrouterbeglückung, weil man im Normalfall vom Kabelanbieter eben nur ein Modem ohne Routerfunktion mit genau einem Netzwerkanschluss bekommt, alles andere gibts nur gegen monatlichen Aufpreis. 

Auf die Begrifflichkeiten kommt er hier sehr wohl an, weil ich normalerweise hinter mein vom Kabelanbieter gestelltes Modem  jeden x-beliebigen Router hängen kann. 

So ganz falsch ist die Begründung der Kabelanbieter auch nicht, denn sie brauchen Fernzugang zum Modem, da nur hier die gebuchte Geschwindigkeit geregelt wird, dem Netz ist es egal, ob ich nun 32 Mbit oder 100 Mbit rausziehe, das liegt  alles im Anschluss an. 

Im übrigen hat das System auch große Vorteile bei einem Umzug, als ich letztes Jahr umzog, musste ich in der neuen Wohnung nur das Modem wieder anstöpseln und konnte sofort wieder ins Netz. 

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