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Zwangsvollstreckungssache Mitteldeutscher Rundfunk

user_323294 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Abend,

ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.

"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."

Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.

Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.

Vielen vielen Dank.

LG Katharina

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gelöscht_322130 Talaminga „Entweder zahlen oder nicht zahlen können, die nehmen dir alles: ...“
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so ein quatsch, da gehören immer 2 dazu, der sichs gefallen läßt, oder der sich wehrt . . .

Wenn du nicht zahlst, dann gehst du als politischer Häftling in den Knast zu den Kriminellen.

bevor das passiert, muß noch einiges Anderes beachtet werden . . .

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Richtig gut! gelöscht_305164