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News: Niederlage für Conrad, Netto und ATU

ARD/ZDF - Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt

Michael Nickles / 41 Antworten / Flachansicht Nickles
Conrad Filiale Eingangsbereich. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Gemeinsam gegen den Rundunkbeitrag geklagt, haben am vergangenen Mittwoch die drei Unternehmen Conrad, Netto und ATU. Und sind damit beim Verwaltungsgericht Regensburg gescheitert, wie die Mittelbayerische meldet.

Geklagt wurde unter anderem wegen Ungleichbehandlung und genau das wurde vom Verwaltungsgericht auch anerkannt.

Dennoch sei es gleichgültig ob jemand den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch nimmt oder nicht: zahlen muss jeder. Auch das Verwaltungsgericht Regensburg müsse zahlen, obwohl es dort keinen Fernseher gäbe und in den Büros auch nicht Radio gehört wird.

Auch die Klagebegründung, dass der Rundfunkbeitrage eine Steuer darstelle, hat erneut keinen Erfolg. Kurzum: am Regelwerk des aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gibt es nichts auszusetzen. Erneut wurde also bekräftigt, dass alleine die Bereitstellung der Empfangsmöglichkeit den Beitrag rechtfertigt.

Einen eher unbedeutsamen Teilerfolg konnte der Kläger ATU erzielen. Verkaufsräume und Werkstatt sind aus Sicht der Richter als zwei getrennte Betriebsstätten zu sehen und für die jeweils kleinere ist ein niedrigerer Beitragssatz zu zahlen.

Grundsätzlich hat sich das Regensburger Gericht dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterworfen. Dort wurde im Mai 2014 geurteilt, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungsmäßig korrekt ist. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Michael Nickles meint:

Quelle der Nachricht ist die Mittelbayrische und ich muss gestehen, dass ich die Logik in der Aussage zum ATU-Teilerfolg nicht verstehe, der Text ist zu verworren geschrieben. Eigentlich sollte es doch vorteilhaft sein, wenn Werkstatt und Verkaufsräume als EINE zahlungspflichtige Betriebsstätte eingestuft werden und nicht als zwei. Egal - von Allgemeininteresse ist das ohnehin nicht.

Zum Kernproblem: der Knackpunkt bei Klagen in Bayern ist natürlich das Schandurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014. Das war die erbärmliche Nummer, bei der unter anderen Rossmann gescheitert ist. Logischerweise folgen untergeordnete Gerichte den obergerichtlichen Entscheidungen. Alle Klagenden sind aber generell gezwungen erstmal auf der unteren Ebene anzufangen, auch wenn sie dort sowieso praktisch nur die Arschkarte haben.

Um die Spirale der Schandurteile zu knacken, braucht es ganz andere Ansätze, die sich mit den Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten der Bundesländer erst gar nicht aufhalten, ihnen die Zuständigkeit absprechen. Diese Ansätze befinden sich seit Kurzem im Einsatz und sie werden den "Laden" empfindlich aufmischen, die Luft für Schandrichter dünner machen.

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Siehe auch hier: ... Olaf19
gelöscht_322130 Xdata „Hab damals auch gedacht, wenigstens kurz mal die Linke ...“
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u.A.

{ Seit den Hartz Gesetzen gibt es in Deutschland keine gesunde Staatsform mehr. }

Politik war / ist nicht in der Lage, selber etwas umzusetzen, daher holte G.Schröder den Peter Hartz  ins Boot.

In 1. Linie war es nicht die (unwilligen) Arbeitslosen in Arbeit zu bringen, sondern faßt  das gesamte Volk in - BILLIG - ARBEITS - KRÄFTE - zu verwandeln, um der Industrie zu Milliarden zu verschaffen . . . im Ausland die "billig gefertigte Ware" zu verkloppen. Zeitkonten sind ausgeufert, der Arbeiter hat nichts von den STUNDEN auf dem Konto, kann dafür seinen Kindern den Magen stopfen oder Schuhe kaufen, der Fabrikant hat beim Verkauf der Ware die ganze Kohle für sich zur Verfügung, die er dann an die Börse bringt, oder es Steuer-Hinterziehend  ins Goldene Steuerparadies schafft.

Menschen, die 20, 30 oder 40 Jahre am Arbeitsplatz waren, wurden Auflösungsverträge untergeschoben, um sie nachher am selben Platze, als - BILLIG  LÖHNER - zu haben.

was silky-voice [22.02.2015, 10:02] richtig erkannt hat

. . . genau da ist der Fehler angesiedelt, die breite Masse, also der "dicke Mann" auf der Strasse glaubt das alles besser werden muss, er tut aber nichts dafür.

Handeln ist also unbedingt angesagt, nicht sich ducken und Kröten schlucken !

- - -  Weiteres würde den Rahmen und das Thema hier sprängen ! ! ! - - -

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