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14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Wusstet ihr, dass am 13. Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch für "virtuelle Waren" – also digitale Inhalte – das zweiwöchige Rückgaberecht gelten soll? Bislang hat das anscheinend noch niemand in seinen AGBs umgesetzt, Apple macht jetzt gerade den Anfang. Ein Hintertürchen ist auch schon eingeplant: mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung soll man das Widerrufsrecht gleich wieder verlieren...

Quelle: www.gamestar.de

Olaf19 meint:

Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das werden soll. Ob das sinnvoll ist oder nicht, dazu kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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GAMA7 Olaf19 „Das ist jetzt aber ein völlig anderes Thema. Es ging ja ...“
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Das ist jetzt aber ein völlig anderes Thema. Es ging ja nicht um Vertragsabschlüsse und Widerruf derselben, sondern um digitale Inhalte.

Es ist das gleiche Thema, deshalb habe ich das Beispiel gebracht.

In dem genannten Fall erhält man in digitaler Form ein Expose zugeschickt. Würde man nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten, hätte man das gleiche Problem wie bei Film und Musik. Ich könnte das Dokument lesen, mir die Bilder ansehen. Danach  widerrufe ich den Vertrag, weil ich das Haus direkt beim Verkäufer kaufen und somit die Provision sparen möchte.

Da ich hiermit keine Erfahrungen habe: Woran merkt die DHL, ob man die Marken schon gedruckt hat oder nicht?

Für DHL ist es ein Link, den man angeklickt hat. Somit ist der Download mit dem Ausdruck und somit der Verwendung gleichgesetzt. Wenn der Drucker spinnt, sucht man sich eine andere Druckmöglichkeit. Wenn man die Datei löscht oder die Festplatte crasht, kann man den Download erneut starten. Es geht dabei nichts verloren. Aber man kann sein Geld nicht zurück erhalten, wenn man direkt nach dem Download feststellt, dass man das Paket doch nicht verschicken möchte.

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