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14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Wusstet ihr, dass am 13. Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch für "virtuelle Waren" – also digitale Inhalte – das zweiwöchige Rückgaberecht gelten soll? Bislang hat das anscheinend noch niemand in seinen AGBs umgesetzt, Apple macht jetzt gerade den Anfang. Ein Hintertürchen ist auch schon eingeplant: mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung soll man das Widerrufsrecht gleich wieder verlieren...

Quelle: www.gamestar.de

Olaf19 meint:

Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das werden soll. Ob das sinnvoll ist oder nicht, dazu kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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GAMA7 Olaf19 „14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?“
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Bei DHL ist das doch auch so, wenn man Marken online kauft. Solange man sie nicht gedruckt hat, kann man den Kauf rückgängig machen.

Ansonsten gibt es das auch bei Immobilienmaklern. Wenn man online anfragt, kommt ein Maklervetrag zustande, den man innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Möchte man nun vor Ablauf der Frist Informationen erhalten, hat man eine Klausel zu unterzeichnen, laut der man auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

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