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Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

Michael Nickles / 122 Antworten / Flachansicht Nickles
Neue Post von den Eintreibern. Die Versuchung ist stets groß, den Mist aus dem Briefkasten direkt in den Mülleimer zu schmeißen.

Bei ihrem neuen Wisch haben die öffentlich rechtlichen Tatsachenverdreher wieder mal mit der üblichen Masche beschissen.

Um die Widerspruchsfrist künstlich zu verkürzen, wurde das Schreiben mit einem "falschen Absendedatum" versehen.

Lesbar stand nur 1.10.2014 drauf, laut aufgedrucktem Frankierungs-Code wurde es aber erst am 10.10.2014 ausgedruckt.

Damit vollgemüllt wurde mein Briefkasten am 14.10.2014. Die Zeitangabe ist wichtig, weil es sich diesmal wieder um eine Nötigung handelt, auf die binnen vier Wochen reagiert werden muss.

Vier Wochen ab Erhalt des Schreibens? Falsch! Im kaum lesbar blass Kleingedruckten auf der Rückseite steht, dass "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids" reagiert werden muss! Ob sich "Bekanntgabe" auch als "Eingangszeitpunkt" eines Schreibens interpretieren lässt, ist leider fragwürdig.

Und leider sind Fristsetzungen des "Service" sehr Ernst zu nehmen. Die Idee, man könne behaupten nichts erhalten zu haben (weil nie ein Einschreiben kam), scheint bei den Handlangern (Richtern) des öffentlich rechtlichen Werbefernsehens zu scheitern. Wer auf Fristsetzung nicht reagiert, der hat die Frist halt versäumt und verloren. Ob der "Hund" den Brief gefressen hat, spielt dabei keine Rolle. Also: bei Schreiben mit Fristsetzungen und Rechtsbehelfsbelehrung immer aufpassen!

Abseits vom Dauerbrenner "Datumbeschiss" probiert es der ARD/ZDF "Service" seit September 2014 mit einer ganz neuen Masche: dem sogenannten "Festsetzungsbescheid". Der sieht so aus:

Festsetzungsbescheid. Als Absender sind gleichermaßen die Rundfunkanstalt als auch der Beitragsservice angegeben. Die Rückseite mit den sehr wichtigen Belehrungsinformationen ist wie immer nur schwer lesbar, sehr blass gedruckt.

Der Clou bei diesen neuen Festsetzungsbescheiden ist, dass man sie auch dann kriegt, wenn vorangegangene Widersprüche gegen echte Beitragsbescheide noch gar nicht ordnungsgemäß abgewickelt sind! Einen Widerspruch muss die "GEZ" erstmal klar und deutlich mit einem "Ablehnungsschreiben" ablehnen (nicht mit irgendeinem "Zahlen Sie jetzt bitte"-Blabla!) und dann kann geklagt werden.

Statt Ablehnungsschreiben schickt der Service jetzt aber wohl einfach "Festsetzungsbescheide", gegen die erneut Einspruch erhoben werden muss, so man keine Frist verpassen will. Beziehungsweise: muss man überhaupt erneut Einspruch erheben wenn laufende Einsprüche in derselben Sache noch gar nicht ordnungsgemäß abgewickelt sind?

Simpel betrachtet ist der Festsetzungsbescheid nur eine neue Masche der GEZ-Strategen um Verweigerer zu zermürben, es komplizierter zu machen eine klare Vorgehensweise auszuarbeiten. Man muss das rein sportlich sehen.

Bei den Frontkämpfern auf gez-boykott.de wird das mit dem Festsetzungsbescheid bereits ausgiebig durchgekaut:

Thema: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?

Das ist leider wieder mal extrem schwer verdauliche Kost, durch die man sich dort kämpfen muss.

Hier meine Schnellübersetzung in Klardeutsch:

1.Festsetzungsbescheid = modernisierter Beitragsbescheid.  Der Festsetzungsbescheid ist prinzipiell das gleiche wie ein echter Beitragsbescheid. Die neue Masche ist aber dieser Satz im Schreiben:

 "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."

Das soll halt Druck machen, die Angst schüren, dass es bald "kracht". Auf jeden Fall öffnet sich der Service damit das Tor, die Zwangsgebühren schneller als bisher eintreiben zu können.

Es wird vermutet, dass der "Service" durch den Festsetzungsbescheid den Klimbim mit den vielen Info-Schreiben, Bettelbriefen und unsinnigen und echten Beitragsbescheiden vereinfachen will, um seine Kohle schneller eintreiben zu können.

Die Spielregeln zur Gegenwehr bleiben aber die gleichen. "Neukunden" kriegen vermutlich demnächst gleich zu Beginn diesen neuen Festsetzungsbescheid.

2. In jedem Fall Widerspruch einlegen. "Bestandskunden", die bereits den Scheiß mit echtem Beitragsbescheid und Widerspruch durch haben, werden anscheinend dennoch auch mit dem neuen "Festsetzungbescheid" genötigt. Natürlich ist es unsinnig wiederholt einen Bescheid für die gleiche Sache zu kriegen und es ist eventuell gar rechtswidrig.

Wie gegen jeden "echten" Bescheid (also kein lächerlicher Bettelbrief), der eine Frist und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, muss gegen diesen Festsetzungsbescheid aber reagiert werden. Das heißt: erneut Widerspruch einlegen.

Mein Festsetzungsbescheid kam wie gesagt erst heute rein und ich mache mich nicht verrückt. Ich werde in Ruhe ein wenig rumlesen, welche weiteren Erfahrungen es mit dieser neuen Masche gibt und dann in knapp vier Wochen reagieren.

Bestimmt wird der kommende Runde Tisch der GEZ-Gegner in München am 23. Oktober, an dem ich natürlich wieder teilnehme, eine gute Gelegenheit sein, aktuelle Erkenntnisse zum "Festsetzungsbescheid" zu erlangen.

Im einfachsten Fall kriegen sie halt erneut die gleiche Widerspruchsbegründung per Einschreiben, die sie auch auf ihre zuvorigen Beitragsbescheide gekriegt haben. Da die Begründung sowieso ignoriert wird, also für den Arsch ist, braucht man sich auch nicht groß den Kopf zu zerbrechen. Alles also halb so wild.

Nochmals ausdrücklich: das permanente "Verwirrspiel" des "Service" ist kein Grund zum Ärgern sondern ein Grund zur Freude. Denn: es zeigt, dass der Widerstand gegen die Sauerrei erfolgreich ist, dass ARD und ZDF Angst davor haben, dass ihre absurde Zwangsmasche wie ein Kartenhaus zusammenbricht.

Ja, Angst! Wer klipp und klar dazu berechtigt ist, für etwas eine Zahlung zu fordern, der treibt diese Zahlung mit den üblichen Methoden ein und geht nicht den Weg unzähliger Drohbriefe, Bettelbriefe und Nötigungen in immer neuen Variationen. Unverkennbar ist: die GEZ versucht  Klagen mit allen erdenklichen Tricks zu entgehen - weil jede Klage Gift für die Kassiermaschine ist.

Und die Klagen nehmen genauso zu wie die Angriffsfläche: dümmliche Formfehler, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sache überhaupt und das verlorene Vertrauen in die schamlosen Nachrichtenfälscher und Umfrage-Manipulierer.

Das alles sind aber erst Gimmicks! Richtig lustig wird es, wenn die ersten Klagen kommen, die sich auf einen viel einfacheren Sachverhalt stürzen, nicht mehr den Rundfunkbeitrag generell sondern dessen Höhe anfechten.

Irgendwann demnächst werden ARD und ZDF erklären müssen warum es Milliarden Euro und dutzende Spartenkanäle braucht um das zu erfüllen, wofür sie einst eigentlich geschaffen wurden: Grundversorgung, Bildungsauftrag und unabhängige Berichterstattung. An letztere glauben ohnehin nur noch die ganz Dummen.

Und irgendwann wird sich der erste Richter zu schäbig vorkommen, jegliche Klagebegründungen einfach abzuwinken und für diese Abzocker Unrecht zu sprechen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

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chiliheadz Max Payne „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine ...“
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 Natürlich hast du mit einigen deiner Aussagen Recht! Fakt ist jedoch, dass sich ARD-ZDF- DEUTSCHLANDRADIO selbst als GmbH auf seinen Seiten kennzeichnet. sie arbeiten "stellvertretend". Soweit also richtig. Fakt ist jedoch, dass "Gesetze", die auch nur in enem Punkt gegen die Verfassung verstoßen , als Gesamtheit unwirksam und nichtig sind, also keinerlei rechtliche wirkung entfalten können /dürfen. In soweit stimmt also die Aussage in der "süddeutschen Zeitung": (http://www.sueddeutsche.de/medien/zu-grosser-einfluss-von-staat-und-politik-zdf-staatsvertrag-ist-verfassungswidrig-1.1921195)  Und auch das Urteil des BVerfG ist so zu werten.(https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html)  ....

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Sicher...? ... Olaf19
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So ist es. Michael Nickles