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Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

Michael Nickles / 122 Antworten / Flachansicht Nickles
Neue Post von den Eintreibern. Die Versuchung ist stets groß, den Mist aus dem Briefkasten direkt in den Mülleimer zu schmeißen.

Bei ihrem neuen Wisch haben die öffentlich rechtlichen Tatsachenverdreher wieder mal mit der üblichen Masche beschissen.

Um die Widerspruchsfrist künstlich zu verkürzen, wurde das Schreiben mit einem "falschen Absendedatum" versehen.

Lesbar stand nur 1.10.2014 drauf, laut aufgedrucktem Frankierungs-Code wurde es aber erst am 10.10.2014 ausgedruckt.

Damit vollgemüllt wurde mein Briefkasten am 14.10.2014. Die Zeitangabe ist wichtig, weil es sich diesmal wieder um eine Nötigung handelt, auf die binnen vier Wochen reagiert werden muss.

Vier Wochen ab Erhalt des Schreibens? Falsch! Im kaum lesbar blass Kleingedruckten auf der Rückseite steht, dass "innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids" reagiert werden muss! Ob sich "Bekanntgabe" auch als "Eingangszeitpunkt" eines Schreibens interpretieren lässt, ist leider fragwürdig.

Und leider sind Fristsetzungen des "Service" sehr Ernst zu nehmen. Die Idee, man könne behaupten nichts erhalten zu haben (weil nie ein Einschreiben kam), scheint bei den Handlangern (Richtern) des öffentlich rechtlichen Werbefernsehens zu scheitern. Wer auf Fristsetzung nicht reagiert, der hat die Frist halt versäumt und verloren. Ob der "Hund" den Brief gefressen hat, spielt dabei keine Rolle. Also: bei Schreiben mit Fristsetzungen und Rechtsbehelfsbelehrung immer aufpassen!

Abseits vom Dauerbrenner "Datumbeschiss" probiert es der ARD/ZDF "Service" seit September 2014 mit einer ganz neuen Masche: dem sogenannten "Festsetzungsbescheid". Der sieht so aus:

Festsetzungsbescheid. Als Absender sind gleichermaßen die Rundfunkanstalt als auch der Beitragsservice angegeben. Die Rückseite mit den sehr wichtigen Belehrungsinformationen ist wie immer nur schwer lesbar, sehr blass gedruckt.

Der Clou bei diesen neuen Festsetzungsbescheiden ist, dass man sie auch dann kriegt, wenn vorangegangene Widersprüche gegen echte Beitragsbescheide noch gar nicht ordnungsgemäß abgewickelt sind! Einen Widerspruch muss die "GEZ" erstmal klar und deutlich mit einem "Ablehnungsschreiben" ablehnen (nicht mit irgendeinem "Zahlen Sie jetzt bitte"-Blabla!) und dann kann geklagt werden.

Statt Ablehnungsschreiben schickt der Service jetzt aber wohl einfach "Festsetzungsbescheide", gegen die erneut Einspruch erhoben werden muss, so man keine Frist verpassen will. Beziehungsweise: muss man überhaupt erneut Einspruch erheben wenn laufende Einsprüche in derselben Sache noch gar nicht ordnungsgemäß abgewickelt sind?

Simpel betrachtet ist der Festsetzungsbescheid nur eine neue Masche der GEZ-Strategen um Verweigerer zu zermürben, es komplizierter zu machen eine klare Vorgehensweise auszuarbeiten. Man muss das rein sportlich sehen.

Bei den Frontkämpfern auf gez-boykott.de wird das mit dem Festsetzungsbescheid bereits ausgiebig durchgekaut:

Thema: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?

Das ist leider wieder mal extrem schwer verdauliche Kost, durch die man sich dort kämpfen muss.

Hier meine Schnellübersetzung in Klardeutsch:

1.Festsetzungsbescheid = modernisierter Beitragsbescheid.  Der Festsetzungsbescheid ist prinzipiell das gleiche wie ein echter Beitragsbescheid. Die neue Masche ist aber dieser Satz im Schreiben:

 "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."

Das soll halt Druck machen, die Angst schüren, dass es bald "kracht". Auf jeden Fall öffnet sich der Service damit das Tor, die Zwangsgebühren schneller als bisher eintreiben zu können.

Es wird vermutet, dass der "Service" durch den Festsetzungsbescheid den Klimbim mit den vielen Info-Schreiben, Bettelbriefen und unsinnigen und echten Beitragsbescheiden vereinfachen will, um seine Kohle schneller eintreiben zu können.

Die Spielregeln zur Gegenwehr bleiben aber die gleichen. "Neukunden" kriegen vermutlich demnächst gleich zu Beginn diesen neuen Festsetzungsbescheid.

2. In jedem Fall Widerspruch einlegen. "Bestandskunden", die bereits den Scheiß mit echtem Beitragsbescheid und Widerspruch durch haben, werden anscheinend dennoch auch mit dem neuen "Festsetzungbescheid" genötigt. Natürlich ist es unsinnig wiederholt einen Bescheid für die gleiche Sache zu kriegen und es ist eventuell gar rechtswidrig.

Wie gegen jeden "echten" Bescheid (also kein lächerlicher Bettelbrief), der eine Frist und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, muss gegen diesen Festsetzungsbescheid aber reagiert werden. Das heißt: erneut Widerspruch einlegen.

Mein Festsetzungsbescheid kam wie gesagt erst heute rein und ich mache mich nicht verrückt. Ich werde in Ruhe ein wenig rumlesen, welche weiteren Erfahrungen es mit dieser neuen Masche gibt und dann in knapp vier Wochen reagieren.

Bestimmt wird der kommende Runde Tisch der GEZ-Gegner in München am 23. Oktober, an dem ich natürlich wieder teilnehme, eine gute Gelegenheit sein, aktuelle Erkenntnisse zum "Festsetzungsbescheid" zu erlangen.

Im einfachsten Fall kriegen sie halt erneut die gleiche Widerspruchsbegründung per Einschreiben, die sie auch auf ihre zuvorigen Beitragsbescheide gekriegt haben. Da die Begründung sowieso ignoriert wird, also für den Arsch ist, braucht man sich auch nicht groß den Kopf zu zerbrechen. Alles also halb so wild.

Nochmals ausdrücklich: das permanente "Verwirrspiel" des "Service" ist kein Grund zum Ärgern sondern ein Grund zur Freude. Denn: es zeigt, dass der Widerstand gegen die Sauerrei erfolgreich ist, dass ARD und ZDF Angst davor haben, dass ihre absurde Zwangsmasche wie ein Kartenhaus zusammenbricht.

Ja, Angst! Wer klipp und klar dazu berechtigt ist, für etwas eine Zahlung zu fordern, der treibt diese Zahlung mit den üblichen Methoden ein und geht nicht den Weg unzähliger Drohbriefe, Bettelbriefe und Nötigungen in immer neuen Variationen. Unverkennbar ist: die GEZ versucht  Klagen mit allen erdenklichen Tricks zu entgehen - weil jede Klage Gift für die Kassiermaschine ist.

Und die Klagen nehmen genauso zu wie die Angriffsfläche: dümmliche Formfehler, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sache überhaupt und das verlorene Vertrauen in die schamlosen Nachrichtenfälscher und Umfrage-Manipulierer.

Das alles sind aber erst Gimmicks! Richtig lustig wird es, wenn die ersten Klagen kommen, die sich auf einen viel einfacheren Sachverhalt stürzen, nicht mehr den Rundfunkbeitrag generell sondern dessen Höhe anfechten.

Irgendwann demnächst werden ARD und ZDF erklären müssen warum es Milliarden Euro und dutzende Spartenkanäle braucht um das zu erfüllen, wofür sie einst eigentlich geschaffen wurden: Grundversorgung, Bildungsauftrag und unabhängige Berichterstattung. An letztere glauben ohnehin nur noch die ganz Dummen.

Und irgendwann wird sich der erste Richter zu schäbig vorkommen, jegliche Klagebegründungen einfach abzuwinken und für diese Abzocker Unrecht zu sprechen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

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Sicher...? ... Olaf19
Gefällt mir. gelöscht_305164
chiliheadz andy11 „Datumsmanipulation Ist bei denen gängige Masche. Mir ...“
Optionen

Diese Manipulation hat sicher KEINE Folgen für dich! Warum? Einspruch einlegen, auf den Fakt hinweisen, dass durch BundesVerfassungsgerichtsurteil vom 25. März  2014 der ZDF- Staatsvertrag verfassungswidrig ist! : Zu großer Einfluss von Staat und Politik ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter gibt die Zusammensetzung der Sender-Gremien Staat und Politik zu großen Einfluss auf den Sender. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", so das Gericht. ( Aus: http://www.sueddeutsche.de/medien/zu-grosser-einfluss-von-staat-und-politik-zdf-staatsvertrag-ist-verfassungswidrig-1.1921195)

Des weiteren: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

( Leitsätze und Entscheidungen dazu )

Meines Erachtens kommt hinzu, dass nach StGB §§_263 StGB und folgende durch die unberechtigt ( Staatsvertrag ist UNGÜLTIG! ) angedrohte "Pfändung" der Straftatbestand des "Betrugs", wenn nicht sogar des "bandenmäßigen, schweren Betrugs"zu vermuten sein könnte.

( siehe unter obigem Link ganz unten:(7) 1Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat.
2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.)

Heute war ein Herr von der "Gemeinde" bei mir und brachte mir die "Vollstreckungsandrohung", die vollzogen würde, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen "zahlen" würde. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass ich weder "Mitglied" bei diesem Verein bin, noch ein "gültiger Staatsvertrag" vorliegt, auf den sich eine "Firma" berufen könnte, er sich somit des "gemeinschaftlichen, bandenmäßigen Betrugs und der Nötigung (§ 240 StGB Nötigung) strafbar machen würde, sollte er gesetzwidrig, wissend um die Strafbarkeit seines Handelns, eine "Pfändung" bei mir durchführen wollen.  Er wurde ganz kleinlaut, sagte erhabe keine Zeit und müsse ja noch 56 (!56!) "Pfändungsandrohungen" in unserer ehemaligen '"Feriensiedlung" verteilen. Er würde das auch alles nicht verstehen.....

Ich werde morgen ein wenig DAMPF bei der Gemeinde machen, denn meine Daten durften NICHT an "Firmen" weitergegeben werden ( und DAS IST EINE GmbH, also FIRMA!) und stellt so ein Bruch des Datenschutzgesetzes dar , denn NUR "Körperschaften des öffentlichen Rechts" besitzen ein KÖRPERSCHAFTSRECHT und DÜRFEN "Pfänden" ohne Gerichtsbeschluss. Da jedoch der "Rundfunkstaatsvertrag" verfassungswidrig ist und meines Erachtens auch "sittenwidrig" zu bezeichnen wäre ( Höhe der Forderungen unverhältnismäßig [ in Frankreich nur ca. 5€ pro Haushalt für die "Grundversorgung"] zum Auftrag, keine selbstständige, wahre Berichterstattung, überhöhte Gehälter und Renten,..... usw. ) kommt hier außerdem die Frage nach der "Sittenwidrigkeit" auf:

§ 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

 (aus : http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html )

Eine "Grundversorgung" ist eine "WAHRHEITSGEMÄSSE" BERICHTERSTATTUNG, DIE OHNE "BEEINFLUSSUNG" VON REGIERUNGSWILLEN UND MANIPULATION frei und UNBEEINFLUSST STATTFINDET.  Auch wird hier das "europäische Wettbewerbsgesetz" eindeutig gebrochen, da "ARD-und ZDF" mit seinen gesamten Sendern "staatlich gefördert und unterhalten " wird, was den "Privatsendern" vorenthalten bleibt, obwohl in den "halbstaatlichen Sendern" ebenso Werbeeinnahmen eingenommen werden, aus denen sie sich "finanzieren" könnten. Es gibt also MEHR als einen Grund, den "Manipulationsmöglichkeiten" von ARD und ZDF einen Riegel vor zu schieben! Und DAS waren nicht einmal ALLE GRÜNDE!

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