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News: Helden in Hannover!

ARD/ZDF: Andrang bei Massenklage sprengte Gerichtssäle

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles
Dirk Roßmann auf der Jahrespressekonferenz 2013. (Foto: Rossmann)

Unmittelbar nach Start des neuen "ARD ZDF Beitragsservice" Anfang 2013, hat Drogerie-König Dirk Roßmann dagegen geklagt. Roßmann soll für jede seiner Fillialen Rundfunkgebühren blechen, obwohl dort kein Rundfunkempfang getätigt wird.

Roßmann vertritt im Rahmen seiner Klage auch die Auffassung, dass der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzeswidrig ist. Mitte Mai 2014 ist Roßmann mit seiner Klage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Damit ist die GEZ 2.0 den hochkarätigen Gegner aber wohl noch lange nicht los.

Gestern wurde laut Bericht der Bild beim Verwaltungsgericht Hannover eine Massenklage von 24 Privatleuten und Unternehmen gegen den "Service" verhandelt, bei der Roßmann ebenfalls wieder dabei war.

Die Gerichtsääle reichten für den enormen Andrang der Verhandlung nicht aus, weshalb sie in die Eingangshalle verlegt werden musste. Zu den Klägern zählte auch der Hörgeräte-Unternehmer Martin Kind. Die Urteilsverkündung soll morgen stattfinden.

Michael Nickles meint:

Dank hellseherischer Begabung kann ich das morgige Urteil jetzt bereits mitteilen: die Klage wird abgelehnt, die Hannover Richter werden den Beitragsservice als rechtsmäßig erklären, den Urteilen der vorangegangenen Gerichte folgen. Das ist einfacher, als Rückgrat zu zeigen und eine eigene Meinung zu haben.

Dirk Roßmann wird die Nummer bis zum bitteren Ende durchziehen. Und der Weg dorthin ist lang! Eine wichtige Zwischenstation wird das Bundesverfassungsgericht sein. Alles davor ist sowieso nur Kindergarten.

Der Weg durch die Instanzen ist halt nicht nur teuer sondern auch drecks langwierig. Ich befinde mich grad selbst auf dem zähen Marsch zum Bundesgerichtshof, der neulich erst in Hamburg begonnen hat und wegen offensichtlicher Überlastung der dortigen "Presserichter" (laut Rolf Schälike "Buskeisten") jetzt mal ein Jahr liegen geblieben ist.

Bereits seit 2010 ist es mir nun verboten über eine gewisse Sache zu berichten und ich muss abwarten, bis ich gewonnen habe. Bis das in vielleicht 3-5 Jahren (oder später) der Fall ist, ist das Thema natürlich schon Schnee von Gestern.

"Abzocker" wollen Geld verdienen und jeder Widerstand, jede Aufklärung über die Fragwürdigkeit ihrer Geschäftsmethoden ist da Gift. Drum spielen sie mit teils sehr offensichtlicher Unterstützung der deutschen Justiz auf Zeit. Und exakt auf Zeit spielt auch die GEZ 2.0! Wer sich einschüchtern lässt und zahlt, der wird sein Geld niemals mehr wiedersehen, wenn die Kassiermasche irgendwann als unrechtens verurteilt wird. Also: knallhart bleiben!

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Viel Erfolg weiterhin. torsten40
benjaminXVI Michael Nickles „ARD/ZDF: Andrang bei Massenklage sprengte Gerichtssäle“
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Hallo erst mal wieder,

Nach dieser Urteilsbegründung wäre ja auch eine Atemluftsteuer.. äh Abgabe, für zumindest Haus/Grundstücks- Firmeneigentümer mit eigenem Grund möglich.

-Es liegt ja eine räumliche Begrenzung vor, je nach Bundesland 2 - 3 m nach unten, Fläche nach Grundbuch, Höhe je nach Bundesland 10 bis ???m, alles andere gehöhrt dem Bund.

-Sogar ein wirtschaftlicher Vorteil, der nicht eingfordert werden kann, ist durch eine "Erschließung" vorhanden.

-Durch Maßnahmen wie zB kein Straßenbau, Abschaffung von grundlastfähigen Kraftwerken, Errichtung von "umweltfreundlichen" Windkraftwerken" ... wird eine Leistung für die Allgemeinheit erbracht.

Tja, ob man nun Atmen möchte oder nicht, ist ja auch jedem freigestellt.

Über die räumliche Begrenztheit in bestimmten Bereichen deutscher Amts -Stuben -Räume möchte ich jetzt lieber nix sagen.

Als Advocatus Diaboli benjamin

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