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News: Pfusch in der Gesetzgebung - oder Absicht?

Beweisfotos und Enthüllungsvideos jetzt bald strafbar?

xafford / 30 Antworten / Flachansicht Nickles
Trojanisches Pferd des Justiz-Ministeriums? (Quelle: Screenshot www.bmjv.de)

Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium durch gewunken, der das Strafrecht in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie verschärft. Allerdings enthält der Gesetzesentwurf, wie so oft in letzter Zeit, einige sehr schwammige Formulierungen. Einer davon hat es in sich:

"[...] unbefugtem Herstellen, Weitergeben und Verbreiten von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden."

Wer aufmerksam Nachrichten zu Prozessen liest weiß, dass unklar formulierte Gesetze oftmals ausgenutzt werden um absurde Klagen zu erheben. Deswegen sollte der Gesetzgeber bestrebt sein, Gesetze so klar zu formulieren, dass deren Absicht klar erkennbar ist und die Auslegung nicht erst von Gerichten erledigt werden muss. Wenn dann trotzdem solche Passagen in Gesetzestexten landen lässt dies tief blicken.

xafford meint:

Für jede Lücke in einem Gesetz findet sich mindestens ein Anwalt, der diese versucht auszunutzen und ein Richter, der sich dafür einspannen lässt. Ja, diese Aussage ist polemisch, aber spätestens seit dem Skandal um die Redtube-Abmahnungen dürften die meisten mitbekommen haben, dass missverständlich formulierte Gesetze ausgenutzt werden.

Was hat dies nun mit diesem Gesetzesentwurf zu tun? Ganz einfach: Es werden Aufnahmen kriminalisiert (nicht erst bei Veröffentlichung, sondern schon bei der Anfertigung), die geeignet sind einer Person zu schaden. So weit, so gut - niemand sollte einer anderen Person absichtlich schaden. Das Problem ist nur, dass auch ein Handy-Video eines prügelnden Polizisten diesem schadet, oder das Foto eines Journalisten von einem Politiker, wie er sich gerade bestechen lässt oder das Foto eines Prinzen, wie er gerade jemanden verprügelt. Warum landet ein so allgemein formulierter Passus in einem Gesetz, das Kinder- und Jugendpornografie stärker beschränken soll? Wurde hier wieder einmal versucht mit einem der universalen Totschlag-Argumente ein juristisches, trojanisches Pferd in die Gesetze zu schmuggeln, oder ist es nur abgrundtiefe Unfähigkeit der Legislative?

Ich denke man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis dieser Passus zum ersten Mal missbraucht wird um legitime Berichterstattung zu verhindern und wie sich die Gerichte dazu verhalten werden (man kann nur hoffen, dass nicht ein Gericht in Hamburg oder München als erstes dafür zuständig ist).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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