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Vorsicht mit Dashcams...

luttyy / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.

http://www.focus.de/auto/news/urteil-zu-dashcams-gericht-schraenkt-videokameras-im-auto-stark-ein_id_4055619.html

In mehreren  Ländern übrigens verboten!

Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.

In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!

Gruß

Kein Backup? Kein Mitleid!
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prehistoric gelöscht_238890 „Wenn aber die Bilder davon in einem Prozess nicht verwendet ...“
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Die Bilder dürfen in einem Prozess (!) verwendet werden.

Man erzählt halt nur vor Gericht, dass man da Aufnahmen hat...

Gleich am Unfallort der Polizei davon erzählen oder die Aufnahmen zu zeigen, ist allerdings etwas problematisch, weil dann (von den Datenschützern) die Absicht unterstellt wird, dass man das ja schon immer als Grund für die Aufnahmen im Hinterkopf hatte, also diese Daten "herumzeigen" wollte.

Vor Gericht allerdings kann der Richter die Vorlage von Beweismitteln anordnen. Hat man also erwähnt, dass man private Aufnahmen besitzt, kann der Richter deren Vorführung anordnen.

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