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ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Leider hat mein analoger Briefkasten keinen Spam-Filter. Und der Service, der unter anderem Zwangsgebühren für das ZDB (zweites deutsches Betrugsfernsehen) fordert, nutzt das schamlos aus.

Erst vorherigen Freitag traf ein Wischiwaschi-Schreiben von der GEZ 2.0 ein, heute am Montag schon wieder eins. Am Freitag war es ein Antwortschreiben (kein Ablehnungsschreiben!) auf meinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Und heute kam erneut ein "echter" Beitragsbescheid mit Belehrung bezüglich vierwöchiger Widerspruchsfrist.

Diesmal hat der Service wieder mal mit der billigen Datumsmanipulation gearbeitet. Das Datum auf dem Schreiben trägt das Datum 4.7.2014, der Brief lag aber erst am 14.7.2014 in meinem Briefkasten, war angeblich also 10 Tage unterwegs.

Auch diesmal bewies die Analyse des Datamatrix-Codes, dass das Absendedatum auf dem Brief falsch ist, gut eine Woche vordatiert wurde. Wie im Bild zu sehen wurde der Brief am 10.7.2014 eingeliefert, als Datum war auf dem Scheiben 4.7.2014 draufgedruckt.

Solche Briefrankierungen mit Datamatrix-Code finden direkt beim Ausdruck des Schreibens statt, befinden sich auf dem gleichen Blatt wie das lesbar aufgedruckte Datum.

Ich erhebe hier unverändert meinen Verdacht, dass der Beitragsservice das Datum gezielt fälscht um den Zeitdruck zu erhöhen.

Ich rate weiterhin ausdrücklich dazu, das Datum des Datamatrix-Codes stets auszulesen (siehe Faule Fristen in Briefen - richtiges Versanddatum entschlüsseln).

In meinem Fall war das jetzt das dritte Mal, dass sich angebliches Absende- und Ankunftsdatum erheblich unterschieden haben.

Zum Inhalt des Schreibens:

Auch dieser Gebühren-/Beitragsbescheid kam wieder farblos, die Senderlogos waren nur in Schwarzweiß. Außerdem lag dem Schreiben noch ein Überweisungsvordruck bei.

Auch bei diesem zweiten Bescheid handelte es sich wieder um einen "echten Beitragssbescheid", also einen mit Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruchsfrist. Reagiert man auf so ein Schreiben nicht, gibt man den Ball aus der Hand, es geht dann vermutlich direkt mit (auch im Schreiben angedrohten) Vollstreckungsmaßnahmen weiter.

Zunächst dachte ich, der "Service" hätte mir meinen Bescheid versehentlich ein zweites Mal geschickt. Erst bei genauem Hingucken wurde klar, dass es ich um einen neuen Bescheid handelt. Diesmal will der Service den Zeitraum 1.4.2014 bis 30.6.2014 eintreiben und hat das auch gleich wieder mit einem Säumniszuschlag von 8 Euro garniert.

Mein erstes "Beitragsbescheidverfahren" mit dem Service ist also noch gar nicht abgeschlossen (noch kein Ablehnungsbescheid) und es geht schon mit der zweiten Runde weiter. Selbstverständlich werde ich in 4 Wochen erneut Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Wie aktuell am Beispiel ZD"B" zu sehen, gibt es ständig neue Argumente, sich konsequent gegen die Zahlung dieser Verarschung zu wehren.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

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gelöscht_308227 schuerhaken „Übrigens, @ Michael, ganz normale Post wenn nur Briefporto ...“
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So isset... Diese Briefe kann man getrost weiterhin ignorieren, denn es obliegt der GEZ 2.0 den Nachweis zu erbringebn, daß dieser Wisch auch zugestellt wurde. Weiterhin gibt es kein Gesetz, daß mich dazu verpflichtet, Briefe zu öffnen und auch zu lesen. Werbung landet halt ungelesen im Altpapier...

Und so schnell geht das mit Zwangsmaßnahmen auch nicht. Auch die GEZ 2.0 muß dazu erstmal einen Mahnbescheid erwirken und dieser muß ordnungsgemäß zugestellt werden, i.d.R per Zustellungsurkunde oder GV. Das ist der Punkt wo erstmals wirklich ein Widerspruch eingelegt werden muß, sonst hat man im Falle des Ignorierens dann tatsächlich Zwangsmaßnahmen an der Backe.

Im folgenden Mahnverfahren muß GEZ 2.0 dann die Rechtmäßigkeit der Forderung begründen. Spätestens dann sollte man zur Abwehr der Forderung auch die Fakten zur Hand haben, die die Unrechtmäßigkeit der Forderung stützen,

Für meinen Fall warte ich den Mahnbescheid ab. Vorher gibt es keinerlei Veranlassung, etwas zu unternehmen oder gar zu klagen...

Für Skeptiker: Ich spreche aus Erfahrung; das Spielchen hatte ich vor vielen Jahren auch schon mit der Bundesnetzagentur... ;)

Damals hatte ich nix bezahlt, weil die Herren einen Formfehler gemacht hatten.

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