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News: 12.000 am ersten Tag

Google wird mit Löschanträgen bombardiert

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein gewichtiges "Google-Urteil" wurde vor zwei Wochen vom Europäischen Gerichtshof gefällt. Dadurch kann jeder Google zum Löschen von Fundergebnissen/Links zwingen, die zu unerwünschten personenbezogenen Daten führen.

(Foto: mn)

Google hat zur Erfüllung der Vorgabe gestern eine Seite für Löschanträge bereitgestellt.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat umgehend kritisiert, dass für die Löschanträge ein Einscannen des Personalausweises und Übermittlung an Google gefordert wurde.

Google hat auf die Kritik unverzüglich reagiert. Konkret wird  jetzt also bereits die nachgebesserte zweite Version des Löschformulars angeboten.

Und die scheint auf enorme Resonanz zu stoßen. Unter anderem die Zeit meldet, dass es bereits am ersten Tag mehr als 12.000 Löschanträge von Europäern gegeben hat.

Pauschale Löschungen der "eigenen Vergangenheit" im Internet sind nicht möglich. Für jeden zu entfernenden Link muss ein eigener Antrag nebst Begründung gestellt werden. Eine totale Löschung findet aber nicht statt. Links, deren Löschung von Google genehmigt werden, verschwinden nur in den Fundlisten von Europäern. Und es gibt in so einem Fall einen Hinweis, dass Suchergebnisse ausgeblendet wurde. Ein wirkliches Vergessen findet also nicht statt.

Datenschützer haben also gewiss noch Potential für Kritik an der aktuellen "Vergessensmethode". Google zeigt sich auf der "Entfernungsseite" allerdings bereits jetzt kooperativ. Es wird klar darauf hingewiesen, dass es sich beim aktuellen Formular nur um eine erste Maßnahme handelt. Google will in den kommenden Monaten eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten um die Mechanismen zu verbessern.

Michael Nickles meint:

Da kommt ein irrer Brocken Arbeit auf Google zu. Und die Sache ist verdammt komplex. In der aktuellen Version ist eingangs immer noch von einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises die Rede. An der betreffenden Stelle wird dann nur noch eine "lesbare Kopie eines identifizierenden Dokuments" gefordert.

Das ist schon irgendwie crazy. Einerseits soll es Google nicht erlaubt werden einen Scan des Personalausweises zu fordern. Andererseits muss aber irgendeine Identifizierung erfolgen um sicherzustellen, dass Löschanträge tatsächlich von einer berechtigten Person gestellt werden, deren persönliche Daten von einem Link betroffen sind.

Ohne eine fälschungssichere  Identifizierung könnte jeder aus Spaß beliebige Links entfernen lassen. Bei jedem Löschantrag fordert Google eine schriftliche Begründung in einem Textfeld, vorgegebene Standardantwortmöglichkeiten gibt es nicht.

Jeder Einzelfall muss also von Google manuell überprüft und beurteilt werden. Das dürfte sehr bald in einem irrsinnigen (unmachbaren) Aufwand ausarten. Zum Witz wird der Vergessensmechanismus schließlich dadurch, dass bei ausgeblendeten Ergebnissen anscheinend mitgeteilt wird, dass die Fundliste geschrumpft wurde.

Das fordert Suchende dann natürlich erst recht dazu heraus, ihren Aufenthaltsort per Proxy-Änderung auf "US-Boden" umzuleiten, da Google.com außerhalb europäischen Gebiets keine Link-Ausblendungen durchführt. Die Sache wird noch sehr lustig werden.

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schuerhaken mawe2 „Ich weiß nicht, was das für ein Stüber sein soll? Google ...“
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Vielleicht freut sich Google sogar krumm und dämlich: 
Kriegen sie doch "amtliche Lichtbilder", die sie zuordnen können.  
Die NSA wird's auch freuen!

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