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News: EU-Urteil Recht auf Vergessen

Jeder kann Google zum Löschen von Fundtreffern zwingen

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Europäische Gerichtshof hat ein "Recht auf Vergessen im Internet" geschaffen und bringt Google damit in enorme Bedrängnis. Menschen haben künftig die Möglichkeit, Google zum Entfernen von Suchtreffern aufzufordern, wenn diese Links nicht erwünschte "persönliche Daten" liefern.

Die Richter haben geurteilt, dass die Betreiber von Suchmaschinen bei personenbezogenen Daten, die auf Internetseiten von Dritten erscheinen, für die von ihnen durchgeführte Verarbeitung (also die Aufnahme der Daten in ihren Suchindex) verantwortlich sind.

Wer also im Internet "nach sich selbst sucht" und auf einer Seite unerwünschte persönliche Daten findet, kann Google zwingen, den gefundenen Link zu entfernen. Die unerwünschten Inhalte verbleiben also im Netz, sie dürfen lediglich nicht mehr verlinkt werden.

Gemäß der Erklärung des Gerichtshofs der Europäischen Union (PDF) ist ein Entfernen von Links allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt. Und wenn ein direkter Entfernungsantrag beim Suchmaschinenbetreiber erfolglos ist, dann können sich Betroffene an die zuständigen Stellen wenden.

Auslöser der Angelegenheit war ein Spanier, der 2010 unter anderem gegen Google geklagt hat, weil im Internet ein Bericht über eine längst verjährte Pfändung zu finden war, die keine Erwähnung mehr verdiene.

Michael Nickles meint:

Das Urteil ist gut gemeint, es soll normalen Menschen eine Möglichkeit geben, ihre Privatsphäre besser verteidigen zu können. Und es ist natürlich gut, wenn es ein Instrument gibt,  um beispielsweise die "Mobbing-Flut" im Internet einzudämmen.

Dennoch ist das Urteil ein Chaosurteil, eine sinnvolle Umsetzung ist eigentlich aussichtslos. Zum einen haben Gauner damit generell die Chance, sich mit einem Rutsch im Internet sauber zu waschen, das Gras schneller wachsen zu lassen.

Andererseits muss jeder einzelne Antrag eigentlich individuell überprüft werden, ob er berechtigt ist. Wie sollen Suchmaschinenbetreiber so was stemmen? Es geht wohlgemerkt um Suchmaschinenbetreiber, nicht nur Google allein. Und was ist mit Webdiensten wie Facebook, die über eine eigene Suchmaschine verfügen?

Sehr interessant beim Urteil ist übrigens auch, dass die Richter eine Standardausrede von Google zunichte machten. Google hatte argumentiert, die Verarbeitung der Daten finde auf Servern außerhalb Europas statt und damit würden europäische Datenschutzrichtlinien nicht gelten.

Die Richter widersprachen dem in der Urteilsbegründung deutlich. Wer in einem Land geschäftlich tätig ist (Werbung verkauft), der muss sich auch dort an die lokalen Datenschutzgesetze halten. Die Europa-Richter haben einen gewaltigen Stein ins Rollen gebracht - an heftigen Diskussionen führt kein Weg vorbei.  

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Xdata Nachtrag zu: „Ganz allgemein ist, Das Eine Soziale Netzwerk, in Bezug auf ...“
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Soll bedeuten ..

.. was man da beim Tippen eines oder  mehrerer Buchstaben sieht, richtet sich nach
aktuellen Tages oder Wochen Ereignissen.

Wer da was aktuelles gemacht, hat oder Tage bist Wochen vorher  in den Nachrichten war 
erscheint  wohl automatisch bevorzugt  in der  Ergänzung.

Das Tippen eines   b   reichte damals schon aus um in der Liste eine 
bekannte Person 
mit nicht verlangter Info erscheinen zu lassen.

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