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Problem bei Rückgabe von Hardware beim Onlinehändler

cbt81 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

gegen Ende letzten Jahres habe ich bei einem Onlineshop keine Ahnung ob ich dafür belangt werden kann, wenn ich den Namen nenne, aber es ist ein Händler, der sich auf den Versand von Hardware spezialisiert hat) ein Mainboard bestellt. Bei der Bestellung habe ich als Kommentar hinzugefügt, dass ich ausschließlich dieses Board als C2-Modell haben will und falls dies nicht möglich sei, solle der Auftrag storniert werden.

Ein paar Tage später kam das Paket mit dem Mainboard bei mir an. Anhand des Kartons konnte ich nicht erkennen, ob es ein C1- oder C2-Modell ist. Deshalb habe ich den Arbeitsspeicher, CPU, CPU-Kühler und Netzteil installiert/angeschlossen und habe im BIOS gesehen, dass es das C1-Modell gewesen ist. Deshalb wollte ich vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen. Ich habe es an den Händler zurückgeschickt und mein Geld zurückgefordert.

Ca. 2 Wochen später kam der Karton mit dem Mainboard und einem Schreiben an mich zurück. Angeblich hätte ich beim Ein- oder Ausbau des Prozessors den CPU-Sockel beschädigt und deshalb solle ich, wenn es nach denen geht, auf dem falsch gelieferten Board und den Kosten sitzen bleiben. Es stimmt zwar, dass auf dem Sockel einige Kontakte verbogen sind, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich das verbockt haben soll. Zum Einen habe ich in den letzten 15 Jahren unzählige PCs montiert/demontiert und zum Anderen bin ich vom Beruf her Fachinformatiker Richtung Systemintegration. Bevor ich das Board zurückgeschickt habe, ist mir auf dem Sockel ebenfalls keinerlei Beschädigung aufgefallen. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Onlinehändler beim Erhalt des Boards einen Funktionstest gemacht hat und der Schaden erst dadurch entstanden ist.

Jetzt bin ich dabei, dem Händler eine Frist von 14 Tagen zu setzen, in der er mir das Geld zurücküberweisen soll. Ansonsten nehme ich mir einen Anwalt und dann ist mir sogar egal, wenn ich wegen der Sache am Ende draufzahlen muss.

Meine Frage an Euch ist jetzt, auf was ich mich in dem Schreiben berufen soll. Soll ich argumentieren, dass durch die Falschlieferung (Revision C1 statt wie von mir gefordert C2) erst gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder gibt es da noch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Beweislastumkehr (auch wenn ich glaube, dass die nur bei unbenutzter Ware ins Spiel kommt)? 

Für jeden sinnvollen Vorschlag bin ich natürlich sehr dankbar!

LG Chris

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cbt81 Nachtrag zu: „Problem bei Rückgabe von Hardware beim Onlinehändler“
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge. Tut mir leid, dass ich erst jetzt wieder was von mir hören lasse, aber ich hatte viel zu tun (Arbeit und so, kennt man ja).

Bevor ich es vergesse...: @Schnaffke: Seriennummer stimmte überein. Habe das natürlich sofort überprüft

Aufgrund Eurer Ratschläge (vor allem von besterpapa, der mit dazu geraten hat, freundlich das Gespräch zu suchen und ich von meinem "Stammkundenbonus" Gebrauch machen soll), habe ich letzte Woche Dienstag einen Brief verfasst. Den habe ich mit dem Board an sie zurückgeschickt (natürlich auf deren Kosten mit Retourenschein).

In diesem Brief habe ich freundlich, aber bestimmt geschrieben, dass ich Fachinformatiker und dementsprechend kein Laie im Umgang mit PCs bin und es denkbar wäre, dass dieser Schaden bei einem Funktionstest dererseits NACH meiner Rücksendung entstanden ist. Ich bestelle seit ein paar Jahren regelmäßig Hardware bei denen und als Stammkunde sei ich mehr als enttäuscht. Außerdem habe ich darauf verwiesen, dass der Fehler bei denen zu suchen sei, weil ich bei der Bestellung die Angabe gemacht habe, ausschließlich das Modell der Revision C2 haben zu wollen, aber das C1-Modell geliefert wurde. Meine Angabe, bei einem nicht vorhandenen C2-Modell meine Bestellung zu stornieren wurde ja ebenfalls ignoriert. Zu guter Letzt habe ich noch die übliche Frist von 2 Wochen gesetzt und mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Was soll ich sagen? Auch wenn die meisten von Euch gesagt haben, dass ich keine Chance hätte (und ich selber auch nicht mehr daran geglaubt habe), habe ich heute auf meinem Konto den vollen zurückerstatteten Kaufpreis von 168,86€ vorgefunden.

Ich muss sicher nicht erwähnen, das ich mehr als happy bin und gerade überlege, den einen oder anderen Euro davon in ein Glas Bier zu reinvestieren Zwinkernd

Ob ich bei denen nochmal was bestellen werde, weiß ich nicht. Das Vertrauen ist jedenfalls erst mal mehr als erschüttert. Die Lieferung an sich ist zwar meistens flott über die Bühne gegangen, aber ich hab schon öfter gehört, dass die bei Reklamationen Probleme machen. Dazu könnt Ihr natürlich gerne Euren Senf dazugeben, wenn Ihr wollt. Mich interessiert da jede (qualifizierte) Meinung.

Bis denne,
LG Chris

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