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Problem bei Rückgabe von Hardware beim Onlinehändler

cbt81 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

gegen Ende letzten Jahres habe ich bei einem Onlineshop keine Ahnung ob ich dafür belangt werden kann, wenn ich den Namen nenne, aber es ist ein Händler, der sich auf den Versand von Hardware spezialisiert hat) ein Mainboard bestellt. Bei der Bestellung habe ich als Kommentar hinzugefügt, dass ich ausschließlich dieses Board als C2-Modell haben will und falls dies nicht möglich sei, solle der Auftrag storniert werden.

Ein paar Tage später kam das Paket mit dem Mainboard bei mir an. Anhand des Kartons konnte ich nicht erkennen, ob es ein C1- oder C2-Modell ist. Deshalb habe ich den Arbeitsspeicher, CPU, CPU-Kühler und Netzteil installiert/angeschlossen und habe im BIOS gesehen, dass es das C1-Modell gewesen ist. Deshalb wollte ich vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen. Ich habe es an den Händler zurückgeschickt und mein Geld zurückgefordert.

Ca. 2 Wochen später kam der Karton mit dem Mainboard und einem Schreiben an mich zurück. Angeblich hätte ich beim Ein- oder Ausbau des Prozessors den CPU-Sockel beschädigt und deshalb solle ich, wenn es nach denen geht, auf dem falsch gelieferten Board und den Kosten sitzen bleiben. Es stimmt zwar, dass auf dem Sockel einige Kontakte verbogen sind, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich das verbockt haben soll. Zum Einen habe ich in den letzten 15 Jahren unzählige PCs montiert/demontiert und zum Anderen bin ich vom Beruf her Fachinformatiker Richtung Systemintegration. Bevor ich das Board zurückgeschickt habe, ist mir auf dem Sockel ebenfalls keinerlei Beschädigung aufgefallen. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Onlinehändler beim Erhalt des Boards einen Funktionstest gemacht hat und der Schaden erst dadurch entstanden ist.

Jetzt bin ich dabei, dem Händler eine Frist von 14 Tagen zu setzen, in der er mir das Geld zurücküberweisen soll. Ansonsten nehme ich mir einen Anwalt und dann ist mir sogar egal, wenn ich wegen der Sache am Ende draufzahlen muss.

Meine Frage an Euch ist jetzt, auf was ich mich in dem Schreiben berufen soll. Soll ich argumentieren, dass durch die Falschlieferung (Revision C1 statt wie von mir gefordert C2) erst gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder gibt es da noch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Beweislastumkehr (auch wenn ich glaube, dass die nur bei unbenutzter Ware ins Spiel kommt)? 

Für jeden sinnvollen Vorschlag bin ich natürlich sehr dankbar!

LG Chris

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peterdeutzmann gelöscht_265507 „Ja, so kann man es auch machen, wenn man als Firma keinen ...“
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Ich, schon seid Jahren, alles was rein kommt, alles was raus geht, wird auf Bild aufgenommen, sofort gespeichert, Nachweis ist dann aber besser gesichert!

Gruß,

PIT

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
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