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News: Wer räumt den Mist weg?

Redtube-Skandal: Anwalt hält Streaming weiterhin für illegal

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Auffällig ruhig, ist es um den Redtube-Abmahnungskandal geworden. Die Drahtzieher (Betreiber von "Briefkastenfirmen) sind inzwischen wohl abgetaucht, haben als Geschäftsführer für den Laden einen Westafrikaner berufen. Und was treiben die anderen Darsteller in der großen Abmahnungs-Show aktuell?

Das fängt bei den Richtern in Köln an, die aus vermutlicher Inkompetenz und/oder Faulheit (was sonst?), die Freigabe zur Ermittlung der Betroffenen anhand deren IP-Adressen durchgewunken haben. Inzwischen haben die "Richter" zwar eingesehen, dass sie sich falsch verhalten haben, Klagende haben Recht gekriegt. Weiterhin muss aber jeder Betroffene individuell klagen - auf eine pauschale, umfassende Zurücknahme des "Fehlurteils", haben die Kölner Richter soweit bekannt bislang verzichtet. Inzwischen hat auch das Justizministerium festgestellt, dass der Abruf von Streams im Browsers nicht die Bedingung einer Urheberrechtsverletzung erfüllt.

Auch das angefertigte Gutachten der Münchener Kanzlei Diehl&Partner, das den Redtube-Jägern, deren "Fangmechanismus" (die "GLADII-Überwachungs-Software") eine korrekte Funktionsweise bestätigt hat, hat sich längst als lächerlich herausgestellt. Dennoch sind sich die Experten von Diehl&Partner wohl sicher, alles ordnungsgemäß gemacht zu haben. "GLADII" ist inwischen auch verschwunden, beziehungsweise die Briefkastenfirma in den USA, die das Tool gebastelt haben soll.

Auch der "Mann an der Front", der sich um die Drecksarbeit (die Abmahnungsprozedur) gekümmert hat, Anwalt Thomas Urmann, ist inzwischen still geworden. Anfang Januar hatte der noch erklärt, dass alle Vorwürfe haltlos seien und es bald wieder stressig werde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach einer Anzeige gegen Urmann wegen Verdachts auf versuchter Nötigung, Erpressung und besonders schweren Betrugs.

Ein Mitbeteiligter hat sich bislang weitgehend im Hintergrund gehalten: Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. Der hat Anfang Dezember 2013 im Auftrag der Archive AG, beim Landgericht Köln die Herausgabe der IP-Adressen beantragt. Sebastian hat am 10. Dezember eine Strafanzeige von der Berliner Kanzlei Werdermann / von Rüden kassiert, die unter anderem das Webportal abmahnhelfer.de betreibt. Daniel Sebastian hat unverzüglich eine Pressemitteilung zur Sache rausgelassen und gleichzeitig Strafanzeige gegen Werdermann / von Rüden erstattet. Anwälte gegen Anwälte also.

Die Zeit hat es jetzt geschafft, mit Daniel Sebastian ein Interview zu führen. Die Kurzzusammenfassung: er sieht sich im Recht und hält Redtube für illegal. Im Interview erklärt Sebastian, dass er keineswegs die Ansicht teilt, dass Streaming zulässig sei. Er verweist auf Pharagraph 16 Vervielfältungsrecht.

Dort wird beschrieben, dass es gleichgültig sei, ob eine Vervielfältigung vorübergehend oder dauerhaft erfolgt. Sebastian legt das dahingehend aus, dass auch beim Streaming zumindest im Arbeitsspeicher im PC eine vorübergehende Vervielfältigung stattfindet.

Auch das Argument der Zeit, es sei für Nutzer nicht erkennbar, dass die auf Redtube angebotenen Filme illegal sind, lässt Sebastian nicht gelten. Bereits der Verzicht auf eine ernsthafte Alterverifikation und die Zugänglichmachung des Materials an Minderjährige mache klar, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugehe.

Um die Abmahnungsaktion wollte sich Sebastian dann aber nicht selbst kümmern, da ihm das schlüpfrige Thema im Hinblick auf andere Mandanten zu heikel war und er auch kein "Neuland" betreten wollte. Auch hatte er wohl gehofft nicht ins Rampenlicht der Öffentlichkeit treten zu müssen, wenn er die "Drecksarbeit" an die Kanzlei Urmann und Collegen weiterreicht.

Sebastian beteuert, dass er die Urheberrechtsansprüche seines Mandanten (The Archive AG) ausreichend geprüft hat, bevor er tätig geworden ist. Im Interview nimmt Sebastian auch zur aktuellen Sachlage bei "Filesharing" Stellung. Aufgrund der erfolgreichen Abmahnungsaktivitäten bei den klassischen Tauschlösungen, habe sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese nicht mehr sicher sind.

Die Nutzer sind entsprechend zu neuen, vermeintlich sicheren "illegalen" Methoden, abgewandert. Und bislang habe es tatsächlich keine Möglichkeiten gegeben, effektiv dagegen vorzugehen. Das ändert sich aus Sebastians Sicht nun und es sei "spannend, hier am Anfang mit dabei zu sein".

Michael Nickles meint:

Zur Redtube-Geschichte habe ich mich bereits ausgiebig geäußert, es gibt aktuell nichts hinzuzufügen. Das Interview der Zeit mit Daniel Sebastian ist auf jeden Fall lesenswert. Denn Sebastian beschreibt darin etwas, das auch mich zunehmend ankotzt: die Trittbrettfahrer im Abmahngeschäft. Damit meine ich die "Staranwälte", die zu jedem Dreck in TV und Medien ihre "Kommentare" zu irgendwelchen Vorfällen in der Internetecke  zum Besten geben und Betroffenen natürlich ihre Hilfe anbieten.

Man braucht in Google nur mal nach dem Begriff "Daniel Sebastian" suchen. Hier liefert Google erstmal einen Anzeigenblock mit Werbungen von Kanzleien, die sich auf Hilfe bei Abmahnungen spezialisiert haben.

Die "Guten" bemühen sich nicht nur um enorme Medienpräsenz, arbeiten auch intensiv mit SEO-Methoden (Suchmaschinenoptimierungen) um möglichst gut gelistet zu werden, wenn ein Abgemahnter nach Hilfe sucht.

Im Interview mit der Zeit, wirft Daniel Sebastian "diesen Kollegen", eher die Absicht von Eigennutzen vor. Ein "Kollege" (der ihn nicht angezeigt hat), sei in einem Spiegelbericht erwähnt worden und habe daraufhin mindestens 600 Mandate (gemeint sind wohl Abgemahnte) erhalten, die ihm je 370 Euro eingebracht haben. Das macht mal eben 220.000 Euro für einen vergleichsweise geringen Arbeitsaufwand.

Abmahnhelfer.de - ein Service der Rechtsanwälte Werdermann / von Rüden. Geworben wird mit Bekanntheit aus TV, Radio und Presse, "kostenloser Erstberatung" und die Helfer sind sogar Samstags und Sonntags bereit, Abgemahnten zu helfen. Zur SEO-Optimierung finden sich in den Spalten links und rechts Begriffe wie "Abmahnung durch Walldorf Frommer", "Kornmeier & Partner", "U + C Urmann und Collegen" und vieler weitere Anwälte/Kanzleien, die im Abmahngeschäft tätig sind. In der Liste findet sich auch "Daniel Sebastian", der "Redtube"-Anwalt, den Werdermann / von Rüden verklagt haben.

Denn: im Fall von Massenabmahnungen braucht es zur Verteidigung eigentlich nur einen "Standardbrief". Angemahnte sind immer die Gearschten.

Entweder sie geben gleich auf und blechen den Abmahner oder sie blechen für einen Anwalt, der sie vertritt. Und wenn der sie nicht raushaut, dann haben sie doppelt geblecht.

Für Anwälte ist es schnuppe ob ein Mandant gewinnt oder verliert - sie verdienen immer.

Und im Fall von "Serienbriefen" bei gängigen Abmahnungsfällen halt besonders fett, bei minimalstem Aufwand. Auch die "Guten" wollen nicht von Brot und Wasser leben.

 

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Wer garantiert ob die offiziellen  Angebote des Rechners als .. neuartiges Rundfunkgerät
allen Anforderungen eines potenziellen Urhebers standhalten?

Oder gar der Internertaugliche Smartfernseher nicht eine vermeintlich illegale Sexfilmpassage     gestreamt   hat.

Wenn die Gefahr   nur   bei Sexwebseiten oder solchen Inhalten schwebte ist das ja nicht soo relevant. Aber, es ist nicht so.

Alles kann  nach dieser Vorlage  im Internet teuer werden.

Deinen Gedanken hatte ich auch schon.. hat bisher anscheinend noch keinen Fall gegeben wo es einen der sich wehren kann - und dies auch tut - getroffen.

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