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Große Koalition will WLAN-Störerhaftung abschaffen

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Störerhaftung ist seit Jahren ein unermüdliches Streitthema. Im Fall einer rechtswidrigen Internetnutzung wird typischerweise der Inhaber des Anschlusses haftbar gemacht. Und selbst dann wenn ein Vergehen nachweislich von einer anderen Person begangen wurde, kann der Anschlussinhaber als "Mittäter" zur Rechenschaft gezogen werden.

(Foto: mn)

Das Teilen eines Internetanschlusses - egal ob drahtgebunden oder via WLAN - ist für an Anschlussinhaber also ein untragbares Risiko. Vor allem deshalb, weil Gerichte kreuz und quer entscheiden, es keine Rechtssicherheit oder nur schwammige Urteile gibt.

Eines davon wurde im Mai 2010 vom Bundesgerichtshof gefällt (siehe Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs). Da wurde unter anderem festgelegt, dass sogenannte "Mitstörer" nur in geringem Ausmaß belangt werden können, wenn ihre Internetverbindung von anderen missbraucht wird.

Gleichzeitig stellte der Bundesgerichtshof aber die Regel auf, dass Betreiber eines WLANs dieses ausreichend schützen müssen. Das allerdings nur mit der jeweiligen "Verschlüsselungstechnik", die zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme angesagt war. Gefordert wird auch, dass das Standardpasswort des Router-Herstellers durch ein eigenes ersetzt wird.

Ein weiteres richtungweisendes Urteil vom Bundesgerichtshof gab es im November 2012 (siehe Tausende Filesharing-Abmahnungen ab sofort ungültig). Dabei wurde die Eltern eines 13-jährigen Jungen, der Musik getauscht hatte, nicht wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht beziehungsweise Mitstörung verklagt.

Derlei Urteile des BGH sind für Betroffene zwar erfreulich, sie schaffen aber keine wirkliche Rechtssicherheit - es ist nach wie vor ein Glücksspiel, wie Gerichte jeweils entscheiden. Jetzt gibt es eine Bewegung, die derlei Rechtsicherheit anstrebt.

Die Unterarbeitsgruppe "Digitale Agenda" der "großen Koalition", zu der unter anderem Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär (CSU) zählen, fordert die Abschaffung der Störerhaftung.  Auch private Betreiber öffentlicher WLANs wären rechtlich dann mit Internetanbietern gleichgestellt, die ebenfalls nicht für Rechtsdelikte ihrer Kunden haften.

Michael Nickles meint:

Die WLAN-Störerhaftung ist ein enormes Problem. Aus vielen Gründen. Zum Beispiel, weil sie die öffentliche Verbreitung von Internet bremst. Und: weil es bei Abmahnungen und Strafverfahren gewiss auch mal Unschuldige erwischen kann.

Auch ein typisches Problem WGs: in denen es vielleicht gar nicht genug Leitungen gibt, um mehrerer Leute mit einer eigenen Internetleitung zu versorgen. Sollte es zur Abschaffung der Störerhaftung kommen, dann ist das begrüßenswert. Ich halte das dennoch auch für heikel.

Theoretisch kann dann jeder im Internet beliebigen Unsinn treiben und im Fall, dass er dabei erwischt wird, einfach auf seinen ungeschützten offenen WLAN-Router verweisen, den dann halt irgendwer angeblich missbraucht hat. Bis die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung stattfindet, wird es noch heftige Diskussionen geben.

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Acader Michael Nickles „Große Koalition will WLAN-Störerhaftung abschaffen“
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WLAN ist und bleibt ein Unsicherheitsfaktor und sollte auch von jenen Usern nur genutzt werden welche damit richtig umgehen können und auch wissen was sie dabei tun. Wer keine richtige Ahnung hat sollte bei der Installation einen IT-Fachmann zu Rate ziehen. Wer sein WLAN den Möglichkeiten entsprechend nicht richtig schützt und es anderen Usern dadurch möglich macht sich da einzuklinken um Unfug zu treiben wird weiterhin zur Kasse gebeten werden.

im Fall einer rechtswidrigen Internetnutzung wird typischerweise weiterhin der Inhaber des Anschlusses haftbar gemacht werden

d.h.: wenn gegen Sicherheitsmaßnahmen verstoßen wird. Bei Teilung eines Internetanschlußes sind somit der oder die angemeldeten Besitzer dafür auch haftbar. Daran wird sich nichts ändern

Die Aussage:

nur mit der jeweiligen "Verschlüsselungstechnik", die zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme angesagt war

Gemeint ist hiermit sicherlich wenn diese den gewissen Anforderungen der Sicherheit entspricht.

Damit nachweislich unschuldige Anschlussinhaber aber nicht mehr belangt werden, halte ich diese neue Regelung  für richtig, Wer aber weiterhin mit "offener Tür" erwischt wird, dafür sollte es kein Pardon geben.

Im Grunde genommen wird sich also nichts groß ändern, denn Schuld und Unschuld ist  in gewissen Fällen immer ein Problem.

 

MfG Acader

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