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Strafbare Handlung/Download?

Hovi / 85 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebe Spezialisten rund um das Thema PC;

vielleich kann ich aus Eurem Kreis einen guten Tipp bei dem nachfolgend aufgeführten Sachverhalt bekommen:

In einer Januar-Ausgabe (2013) lag der Computer Bild eine DVD bei. Hier konnte man sich die gesamte Creative Suite 2 von Adobe kostenlos und legal laden. Da ich im Januar keine Verwendung für diese umfangreiche Software hatte, habe ich mir Heft und DVD aufbewahrt.
Nun bin ich dabei ein Buch zu schreiben. Die Bilder wollte ich in Word einbinden und dachte, dass damit wichtige (kostensparende) Vorarbeiten von mir geleistet werden könnten. Man sagte mir, dies sei so jedoch nicht möglich. Aber es würde (unter anderem) mit „Indesign“, einem Programm aus der Creative Suite, von Adobe gelingen. Ich erinnerte mich an das Programm auf der DVD, wollte es mir einmal anschauen, ob ich, mit meinem laienhaften technischen Verständnis, überhaupt damit arbeiten kann. Also habe ich es installiert. Jedoch erhielt ich keinen Schlüssel zum Öffnen der Software auf der Website des Herstellers. Ein Bekannter sagte mir: „Kein Problem, Schlüssel gibt es doch noch“ und er gab mir einen Zahlencode weiter. Das Programm ließ sich danach auch freischalten.
Nun muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich erst nach der kompletten Installation auch das Gehirn eingeschaltet habe. „Hier habe ich doch bestimmt etwas Illegales getan“, ging es mir durch den Kopf. Sonst hätte ich doch den Schlüssel über den Server des Anbieters erhalten. Das Programm habe ich selbstverständlich nicht geöffnet.
Der Schreck saß mir die ganze Nacht in den Gliedern. Deshalb die Frage: Kann mir jemand sagen, was ich nun tun sollte? Muss ich mich bei Adobe melden und alles beichten? Könnte mein Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Also: für jeden Tipp bin ich sehr, sehr dankbar.

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Nachtrag: ... jueki
mawe2 jueki „Nein. Das dürfte damit gemeint sein: ...“
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Wow! Da haben sich unsere Freunde von der Computer-Bild aber viel (völlig unsinnige) Mühe gegeben! Der Link zur Downloadseite hätte es auch getan.

Wie ich es mir schon gedacht habe, schreibt die Computer-Bild dann auch in dem verlinkten Ratgeber-Artikel, unter welchen Bedingungen man die CS2 nutzen darf (Zitat):

"Auf der Download-Seite steht mittlerweile in roter Schrift, dass nur Kunden, die die Software rechtmäßig erworben haben und weiter nutzen wollen, zum Herunterladen der Creative Suite 2 oder einzelner Programme berechtigt sind. Anderen Nutzern ist es nicht gestattet, die Software zu überspielen. Das nämlich stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, so Adobe."

Und weiter:

"Bevor Adobe den Download der Creative Suite 2 durch Nicht-Kunden untersagt hat, entwickelte COMPUTER BILD mit dem CS2-Downloader ein nützliches Download-Programm. Hinweis: Die Nutzung ist zwar nicht erwünscht, durch technische Maßnahmen seitens Adobe aber (noch) nicht blockiert."

Während die frühen (direkten) Nutzer der Adobe-Download-Seite sich darauf berufen können, dass sie über die Nutzungsbedingungen an keiner Stelle informiert wurden, können die Computer-Bild-Leser dieses Argument nicht anführen.

Gruß, mawe2

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.. GENAU RICHTIG..! Hovi Hovi
Hallo mawe2, ... Kabelschrat
Das ist ein Buch! mawe2