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News: Gemeine Gangster-Greisin gewinnt!

"Filesharing-Oma" endgültig aus dem Schneider

xafford / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie bereits vor kurzem berichtet (Skrupellose Filesharing-Oma freigesprochen!), musste sich ein Gericht mit dem durchaus absurden Fall einer pflegebedürftigen Rentnerin herum schlagen, die wegen Filesharings eine Abmahnung kassierte und sich gegen die Abmahnkosten zur Wehr setzte.

Das Absurde an diesem Fall war nicht, dass die Rentnerin sich gegen die Abmahnung zur Wehr setzte, sondern die Umstände wie es zu der Abmahnung kam, denn die alte Dame besaß zum fraglichen Zeitpunkt weder einen Computer, noch ein Modem oder Router um überhaupt eine Verbindung ins Internet aufzubauen. Der fragliche Internetanschluss existierte nur noch auf dem Papier aufgrund der noch nicht abgelaufenen Kündigungsfrist.

Der noch absurdere Teil der Sache ist, dass das Amtsgericht München I die Dame zuerst im Jahr 2011 zur Erstattung der Abmahnkosten verurteilt hatte, wogegen ihr Anwalt erfolgreich in Berufung ging

Diesen Freispruch im Berufungsverfahren wollte die Klägerseite nicht hinnehmen und beantragten eine Revision vor dem Bundesgerichtshof. Nachdem dieser Antrag auf Revision nun von der Klägerseite doch wieder zurück genommen wurde ist das Verfahren erfreulicherweise endgültig zugunsten der Rentnerin beendet.

xafford meint:

Erfreulich, dass der gesunde Menschenverstand ab und zu gewinnt. Traurig ist jedoch, dass hierzu in diesem Fall erst einmal zwei Verfahren plus Revisionsantrag nötig waren.

Ich meine, wie kann man aufgrund der Sachverhalte eine pflegebedürftige Frau die keinerlei Möglichkeit dazu hatte die vorgeworfene Tat begangen zu haben dazu nötigen vor ein Gericht zu gehen? Und wie kann ein Gericht dann erstinstanzlich auch noch für die Klägerseite entscheiden mit der Begründung, dass die beschuldigte nachweisen müsse die Tat NICHT begangen zu haben? Auch wenn es hier um Zivilrecht ging und ein "Im Zweifel für den Angeklagten" hier nicht grundsätzlich gilt, so müsste jedem klar sein, dass bei der Ermittlung des Anschlussinhabers etwas schief gelaufen sein muss.

Wie soll jemand eigentlich nachweisen, dass bei der Ermittlung etwas schief gelaufen ist? Eine nahezu unmögliche Forderung, wenn offensichtlich schon die Zuordnung beim Provider fehlerhaft war.

Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viele ähnlich gelagerte Fälle aus Mangel an so eindeutigen Beweisen anders ausgingen und Anschlussinhaber unschuldig abgemahnt wurden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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