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News: Einigung mit Sky

Microsoft Skydrive kriegt Gnadenfrist bis zur Umbenennung

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Microsofts Cloud-Speicherdienst Skydrive hat nach eigenen Angaben bereits 250 Millionen Nutzer. Und das ist glaubwürdig, da der Weg in die Microsoft-Wolke sehr einfach ist. Bereits bei der Installation drängelt Windows 8 dazu ein Microsoft-Konto einzurichten und dann ist der Skydrive-Dienst auch schon per Mausklick verfügbar und kostenlos nutzbar. Zumindest gibt es 7 GByte geschenkt, wer mehr haben will muss blechen.

Skydrive ist ein Online-Speicherdienst, der auch Daten zwischen verschiedenen Geräten synchronisiert. (Foto: Microsoft)
Kürzlich kriegte Microsoft Ärger mit dem britischen Pay-TV-Anwender Premiere, weil der bei "Skydrive" seiner Markenrechte verletzt sah. Ein Gericht bestätigte, dass tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht.

Jetzt hat die Geschichte ein gütliches Ende gefunden, Microsoft und Sky haben sichgeeinigt. Microsoft wird Skydrive wohl "demnächst" umbenennen müssen, kriegt von Sky aber eine Übergangsfrist gewährt. Es wird vermutet, dass es sich hierbei nicht um ein Geschenk handelt, Microsoft für das vorübergehende Nutzungsrecht eine unbekannte Summe blecht.
Michael Nickles meint:

Wir leben in einer irren Welt. Das mit den "Markenrechten" ist ein typisches Beispiel. Wer heute einen Namen für ein Produkt oder eine Bezeichnung für eine Firma braucht, der hat eigentlich verloren.

Zwar kann man im Vorfeld einen Anwalt kostspielig recherchieren lassen, ob an einem Begriff eventuell bereits irgendwo Rechte bestehen, eine Garantie gibt es aber nicht. Und selbst wenn ein Begriff noch gar nicht existiert besteht die Gefahr, dass es einen ähnlichen Begriff gibt.

Wenn sich der Besitzer des ähnlichen Begriffs dann meldet, wird es schlagartig (vernichtend) teuer. Jeder kann sich gewiss vorstellen, dass inzwischen wohl jeder nur erdenkliche Begriff, jede noch so wirre Buchstabenkombination geschützt ist. Wer nicht viel Geld in der Kriegskasse hat, der kann es sich also gar nicht mehr leisten seiner Firma eine "exotische" Bezeichnung zu geben.

Mich hat es mit 20 böse erwischt. Ich wollte damals ein Abenteuerspiel auf den Markt bringen und nannte meine (noch nicht gegründete Firma) "Electric Novel". Die Chip hat damals über eine Beta-Version des Spiels berichtet. Und ein paar Tage später kriegte ich Post von einem Anwalt, der eine Firma vertrat, die glaub "Novum Electronics" oder so ähnlich hieß.

Ein teures Gerichtsverfahren konnte ich mir nicht leisten. Ich übernahm die Anwaltskosten (glaub um die 1.000 Mark) und das war es dann. Jetzt heißt mein Laden "Nickles.de Internet Publishing GmbH" und bislang habe ich noch keinen Stress gekriegt.

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