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News: Angst vor Schnellschüssen

Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Der hässliche Begriff "geplante Obsoleszenz" hat es inzwischen auch in die Tagespresse geschafft. Es wird immer klarer, dass Produkte frühzeitig (also kurz nach Garantieablauf) verrecken, weil sie verrecken müssen, es vom Hersteller so eingeplant ist.

Bei Druckern ist es längst normal, dass ein Zähler entscheidet, wann das Gerät den Geist aufgibt. Bei Unterhaltungselektronikgeräten werden entweder zu billige kurzlebige Bauteile (vor allem Elkos) verbaut oder sie werden an Stellen verbaut, wo sie durch Wärmeentwicklung schneller kaputtgehen. Mode ist es auch geworden - beispielsweise bei Smartphones - Akkus derart im Gerät zu verkleben, dass ein ökonomischer Austausch gar nicht mehr möglich ist.

Die Linke Partei hat einen Antrag eingereicht um solchen geplanten frühzeitigen Verschleiß einzudämmen. Konkret gefordert wurde beispielsweise, dass technisch nicht begründbare "Sollbruchstellen" verboten werden und dass Verschleiß- und Verbrauchsteile bei Produkten leicht austauschbar sein müssen.

Der Umweltausschuss des Bundestags hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. Es wird also keine Regulierung für die Mindeshaltbarkeit von Produkten geben. Dagegen gestimmt haben die CDU/CSU und FDP, SPD und Grüne haben sich der Stimme enthalten.

CDU/CSU erklärten, dass Zweifel an der Umsetzbarkeit einer Regelung bestehen und wollen deshalb keinen Schnellschuss. Das Umweltbundesamt soll die Sache aber im Rahmen eines Forschungsprogramms untersuchen.

Die SPD begründete ihre Stimmenthaltung gleichermaßen. Die FDP teilte mit, dass die Vorgabe einer gesetzlichen Mindesthaltbarkeit keinen Sinn mache, weil auch minderwertige Produkte eine sinnvolle Nutzung haben können, es auch eine soziale Komponente gäbe, preiswertere Produkte anzubieten.

Die Grünen erklärten ihre Stimmenthaltung damit, dass sie selbst ein Gutachten zu geplanter Obsoleszenz in Auftrag gegeben haben und an verschiedenen Punkten noch über die Forderung des Antrags hinausgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Lobenswert ist auf jeden Fall, dass sich fast alle Parteien darüber einig sind, dass es das Problem gibt und das was passieren sollte. Man darf allerdings auch die FDP nicht verdammen. Natürlich wird es immer "arme Menschen" geben, die nicht mal eben einen 1000er für einen Fernseher locker machen können, der garantiert 10 Jahre hält. Da geht halt nur eine 250 Euro Glotze, die nach 2 Jahren und einem Tag verreckt.

Auch wird es schwer werden, ein allgemeingültiges Gesetz gegen geplante Obsoleszenz zu schaffen - es müssen zig Einzelregelungen für Produktgruppen ausgetüftelt werden. Es bleibt also weiterhin jedem persönlich überlassen, vernünftig zu entscheiden, der Wegwerf-Mentalität entgegenzuwirken.

Lesenswert ist übrigens dieser Beitrag der Süddeutschen: Reparieren macht glücklich. Und Tipps zur Selbstreparatur gibt es hier in diesem Schwerpunkt: Garantiezeit rum, Gerät futsch, Reparatur zu teuer.
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Systemcrasher Michael Nickles „Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab“
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Man darf allerdings auch die FDP nicht verdammen. Natürlich wird es immer "arme Menschen" geben, die nicht mal eben einen 1000er für einen Fernseher locker machen können, der garantiert 10 Jahre hält. Da geht halt nur eine 250 Euro Glotze, die nach 2 Jahren und einem Tag verreckt.


Manchmal ist Dein Zynismus einfach unschlagbar gut. :)


Allerdings möchte ich dieses Thema nun für einen Hinweis auf ein Extrembeispiel von Sollbruchstelle hinweisen.

Es geht um einen Duschboiler der einstmals rennomierten Firma "Stiebel Eltron". Jeman aus meiner Nachbarn bekam so einen vor gut einem 3/4 Jahr vom Vermieter eingebaut. Und ist er geplatzt.


Die ortsansässige Firma erkannte einen garantiefall und alamierte den Kundendienst, der lange auf sich warten lies und sich dann weigerte, das Gerät auszutauschen, da der falsche Duschkopf (!!!!!!) verwendet wurde.

Klartext: Das Gerät ging kaputt, weil ein Billig-Duschkopf angeblich einen zu großen Druck aufgebaut hatte und deshalb sei es kein Garantiefall. Es hätte auch durch Verkalkung passieren können!

Daneben wurden noch ein paar weitere nicht weniger haarsträubende "Argumente" aufgeführt, hinter denen sich Stiebel Eltron versteckt, um sich um die Garantieleistung zu drücken.
Z.B. ein Sicherheitsabsperrventil, das angeblich nicht zulässig sein 8aber keinesfalls den Druck erhöhen kann, sondern nur vermindern).

Daß man in einem 112 Jahre altem bau keines falls von "Hochdruckleitungen" sprechen kann, ist ohnehin jedem klar, der das 1. Schuljahr geschafft hat.

Mein Fazit: Wenn ein einfacher Duschklopf tatsächlich einen Boiler zum Platzen bringen kann, dann ist das eine Sollbruchstelle der dreistesten und unverschämtesten Art.

Solche Firmen kann man weder empfehlen noch sonst irgendwie positiv bewerten. Schließlich ist so ein Gerät Teil einer sanitären Einrichtung und sollte daher dem normalen Alltagsgebrauch stand halten.

Für mich gilt: Finger weg von Stiebel Eltron!

Es gibt noch andere Marken, die länger halten.
Null Toleranz f?r Intoleranz
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