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News: Angst vor Schnellschüssen

Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab

Michael Nickles / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Der hässliche Begriff "geplante Obsoleszenz" hat es inzwischen auch in die Tagespresse geschafft. Es wird immer klarer, dass Produkte frühzeitig (also kurz nach Garantieablauf) verrecken, weil sie verrecken müssen, es vom Hersteller so eingeplant ist.

Bei Druckern ist es längst normal, dass ein Zähler entscheidet, wann das Gerät den Geist aufgibt. Bei Unterhaltungselektronikgeräten werden entweder zu billige kurzlebige Bauteile (vor allem Elkos) verbaut oder sie werden an Stellen verbaut, wo sie durch Wärmeentwicklung schneller kaputtgehen. Mode ist es auch geworden - beispielsweise bei Smartphones - Akkus derart im Gerät zu verkleben, dass ein ökonomischer Austausch gar nicht mehr möglich ist.

Die Linke Partei hat einen Antrag eingereicht um solchen geplanten frühzeitigen Verschleiß einzudämmen. Konkret gefordert wurde beispielsweise, dass technisch nicht begründbare "Sollbruchstellen" verboten werden und dass Verschleiß- und Verbrauchsteile bei Produkten leicht austauschbar sein müssen.

Der Umweltausschuss des Bundestags hat diesen Antrag jetzt abgelehnt. Es wird also keine Regulierung für die Mindeshaltbarkeit von Produkten geben. Dagegen gestimmt haben die CDU/CSU und FDP, SPD und Grüne haben sich der Stimme enthalten.

CDU/CSU erklärten, dass Zweifel an der Umsetzbarkeit einer Regelung bestehen und wollen deshalb keinen Schnellschuss. Das Umweltbundesamt soll die Sache aber im Rahmen eines Forschungsprogramms untersuchen.

Die SPD begründete ihre Stimmenthaltung gleichermaßen. Die FDP teilte mit, dass die Vorgabe einer gesetzlichen Mindesthaltbarkeit keinen Sinn mache, weil auch minderwertige Produkte eine sinnvolle Nutzung haben können, es auch eine soziale Komponente gäbe, preiswertere Produkte anzubieten.

Die Grünen erklärten ihre Stimmenthaltung damit, dass sie selbst ein Gutachten zu geplanter Obsoleszenz in Auftrag gegeben haben und an verschiedenen Punkten noch über die Forderung des Antrags hinausgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Lobenswert ist auf jeden Fall, dass sich fast alle Parteien darüber einig sind, dass es das Problem gibt und das was passieren sollte. Man darf allerdings auch die FDP nicht verdammen. Natürlich wird es immer "arme Menschen" geben, die nicht mal eben einen 1000er für einen Fernseher locker machen können, der garantiert 10 Jahre hält. Da geht halt nur eine 250 Euro Glotze, die nach 2 Jahren und einem Tag verreckt.

Auch wird es schwer werden, ein allgemeingültiges Gesetz gegen geplante Obsoleszenz zu schaffen - es müssen zig Einzelregelungen für Produktgruppen ausgetüftelt werden. Es bleibt also weiterhin jedem persönlich überlassen, vernünftig zu entscheiden, der Wegwerf-Mentalität entgegenzuwirken.

Lesenswert ist übrigens dieser Beitrag der Süddeutschen: Reparieren macht glücklich. Und Tipps zur Selbstreparatur gibt es hier in diesem Schwerpunkt: Garantiezeit rum, Gerät futsch, Reparatur zu teuer.
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andy11 Michael Nickles „Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab“
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Mich verwundert mit welchen Tempo das Thema es in den Bundestag geschafft hat.
Du kennst ja den Witz mit dem Beamten der aus dem Fenster fällt...
In so kurzer Zeit war keine brauchbare Entscheidung zu erwarten. Dennoch ist das
Thema heiß und sollte weiter im Blickfeld bleiben.
Schön das dazu hier auf nickles.de auch dafür eine Rubrik gibt. Gruß Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
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Nashörnchen Michael Nickles „Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab“
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Natürlich wird es immer "arme Menschen" geben, die nicht mal eben einen 1000er für einen Fernseher locker machen können, der garantiert 10 Jahre hält. Da geht halt nur eine 250 Euro Glotze, die nach 2 Jahren und einem Tag verreckt.

Ein weit verbreiteter Irrglaube - die Kiste für 'nen 1000er hält keinen Tag länger als die billige. Ein paar vernünftige Elkos in die 250 Euro- Glotze reinlöten und sie kostet halt 255 Euro. Davon geht die Welt nicht unter. Darüber hinaus: 5 x 250 Euro statt 1 x 1000 für 10 Jahre wäre sicherlich kein Sparpaket...
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robinx99 Nashörnchen „Ein weit verbreiteter Irrglaube - die Kiste für nen 1000er ...“
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Vor allem wenn die Billig Glotze nicht wie hier genannt 2 Jahre und 1 Tag hält sondern 3 Jahre, was vermutlich sogar realistischer ist, so hat man für 4 x 250€ also 12 Jahre TV vergnügen im Gegensatz zu den 10 Jahren die das Teure Modell hält und man hat vermutlich sogar den Vorteil das man dann immer aktuellere Technik hat, denn wenn das TV Gerät 10 Jahre alt wird, dann hat man natürlich die Probleme, dass man dann neue Video Dateien nicht mehr abspielen kann (ist ja mittlerweile in fast jedes TV ein Mediaplayer eingebaut)

robinx99

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Andreas42 Michael Nickles „Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab“
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Hi!

Ich denke, das Dierdorf Bundestag inzwischen die falsche Stelle für solche Gesetzesänderungen ist. Fast alle Gesetze aus diesem Umfeld sIND Umsetzungen von EU-Vorgaben.
Vermutlich müsste man in Brüssel Stimmung für eine Verdoppelung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auf 4 Jahre machen. Dabei müsste auch die Beweißlastumkehr abgeschafft werden.

Damit Hürde man die Hersteller zwar nicht direkt zwingen haltbarer zu bauen, weil diese Änderung die Händler betreffen würde, aber die müssten das dann Zwangsweise an die Hersteller weitergeben, weil sie es sich nicht leisten könnten, 4 Jahre Gewährleistung zu geben, wenn das vom Hersteller nicht unterstützt wird.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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Systemcrasher Michael Nickles „Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer für technische Geräte ab“
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Man darf allerdings auch die FDP nicht verdammen. Natürlich wird es immer "arme Menschen" geben, die nicht mal eben einen 1000er für einen Fernseher locker machen können, der garantiert 10 Jahre hält. Da geht halt nur eine 250 Euro Glotze, die nach 2 Jahren und einem Tag verreckt.


Manchmal ist Dein Zynismus einfach unschlagbar gut. :)


Allerdings möchte ich dieses Thema nun für einen Hinweis auf ein Extrembeispiel von Sollbruchstelle hinweisen.

Es geht um einen Duschboiler der einstmals rennomierten Firma "Stiebel Eltron". Jeman aus meiner Nachbarn bekam so einen vor gut einem 3/4 Jahr vom Vermieter eingebaut. Und ist er geplatzt.


Die ortsansässige Firma erkannte einen garantiefall und alamierte den Kundendienst, der lange auf sich warten lies und sich dann weigerte, das Gerät auszutauschen, da der falsche Duschkopf (!!!!!!) verwendet wurde.

Klartext: Das Gerät ging kaputt, weil ein Billig-Duschkopf angeblich einen zu großen Druck aufgebaut hatte und deshalb sei es kein Garantiefall. Es hätte auch durch Verkalkung passieren können!

Daneben wurden noch ein paar weitere nicht weniger haarsträubende "Argumente" aufgeführt, hinter denen sich Stiebel Eltron versteckt, um sich um die Garantieleistung zu drücken.
Z.B. ein Sicherheitsabsperrventil, das angeblich nicht zulässig sein 8aber keinesfalls den Druck erhöhen kann, sondern nur vermindern).

Daß man in einem 112 Jahre altem bau keines falls von "Hochdruckleitungen" sprechen kann, ist ohnehin jedem klar, der das 1. Schuljahr geschafft hat.

Mein Fazit: Wenn ein einfacher Duschklopf tatsächlich einen Boiler zum Platzen bringen kann, dann ist das eine Sollbruchstelle der dreistesten und unverschämtesten Art.

Solche Firmen kann man weder empfehlen noch sonst irgendwie positiv bewerten. Schließlich ist so ein Gerät Teil einer sanitären Einrichtung und sollte daher dem normalen Alltagsgebrauch stand halten.

Für mich gilt: Finger weg von Stiebel Eltron!

Es gibt noch andere Marken, die länger halten.
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gelöscht_152402 Systemcrasher „Manchmal ist Dein Zynismus einfach unschlagbar gut. : ...“
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Womit sich die Katze in den Schwanz beißt, wenn sie anschließend den Billigheimer kauft und verbaut... :-(

Es hilft nur, Ware zu kaufen, wo der Verkäufer für haften muss! Deren Stimme erhält Gehör. Naja, immerhin mehr als die des Verbrauchers.

Man sollte also den VK fragen, wo er lange für haften muss und wofür er einstehen muss!

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gelöscht_238890 Systemcrasher „Manchmal ist Dein Zynismus einfach unschlagbar gut. : ...“
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Hi,

schön das Du dich darüber aufregst, aber hier haftet eindeutig der Installateur, der den Boiler installiert hat.
Für offene Boiler sind spezielle Armaturen zu installieren.

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groggyman Systemcrasher „Manchmal ist Dein Zynismus einfach unschlagbar gut. : ...“
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Für mich gilt: Finger weg von Stiebel Eltron!
Mein Fazit: Wenn ein einfacher Duschklopf tatsächlich einen Boiler zum Platzen bringen kann, dann ist das eine Sollbruchstelle der dreistesten und unverschämtesten Art.
Hallo

Das ist ganz einfach Unsinn, es gibt von jedem Hersteller Vorgaben für die Sicherheitseinrichtungen und die müssen eingehalten werden. Wenn der Duschkopf nicht die vorgeschriebene Literleistung hat, kann es zu Schäden kommen. Außerdem gehört in jede Zuleitung zum Warmwassererzeuger auch ein Druckminderventil. Wenn aber gebastelt wird, kann auch Stiebel nichts mehr retten.


-groggyman-
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Systemcrasher groggyman „Hallo Das ist ganz einfach Unsinn, es gibt von jedem ...“
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Das ist ganz einfach Unsinn, es gibt von jedem Hersteller Vorgaben für die Sicherheitseinrichtungen und die müssen eingehalten werden. Wenn der Duschkopf nicht die vorgeschriebene Literleistung hat, kann es zu Schäden kommen. Außerdem gehört in jede Zuleitung zum Warmwassererzeuger auch ein Druckminderventil. Wenn aber gebastelt wird, kann auch Stiebel nichts mehr retten.

Kompletter Unsinn, was Du da schreibst.

1. In einem Mietshaus wechselt gelegentlich mal ein Mieter. Ich würde nicht im Traum auf die Idee kommen, daß ein Duschkopf einen Boiler sprengt! Insofern käme ich nie auf die Idee, vor dem Wechseln eines stinknormalen Duschkopfes die gebrauchsanweisung, sofern vorhanden , zu konsuliteren. Außerdem kann lt. Herstellerangaben schon eine Verkalkung des Duschkopfes den Boiler schrotten. Wann merkt man, daß ein Duschkopf verkalkt ist? Richtig! Wenn merklich weniger Wasser raus kommt. Dann ist das Teil aber scon hinüber.

2. In einem Technogie-Zeitalter, in dem man Tiefseetauchboote baut, Raumschiffe zu benachbarten Planeten (Mars) schickt und in entfernten Sonnensystemen Planeten entdeckt, soll ein Boiler nicht mal leichten Druckschwankungen standhalten? Was für eine Verarsche ist das denn? Wer so einen Megaschrott produziert gehört in die Hände eines Konkursverwalters, die Verantwortlichen in den Knast.

3. Dies ist der wohl dreisteste, unverschämteste und heimtückischte Fall von Sollbruchstelle, die mir jemals begegnet ist. Wer anderer Meinung ist, kann den Schrott ja kaufen. Ich nie wieder. Und alln, die ich kenne, rate ich vehement vom Kauf derartigen Schrottes ab!
Selbst der billigste China-Scheiß hält da ja mehr aus!!!

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groggyman Systemcrasher „Kompletter Unsinn, was Du da schreibst. 1. In einem ...“
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Hallo

1. Es gibt keine stinknormalen Duschköpfe, wenn der Mieter in der Wohnung etwas an der Installation ändert, liegt die Verantwortung bei ihm.

2. Niederdruck-Speichersysteme sind nun einmal nur für einen bestimmten Druck ausgelegt. Man kann heute auch Speicher mit einem Platzdruck von 1000bar und aus Edelstahl bauen, alles eine Kostenfrage.

3. ich will mich nicht wiederholen, wenn du mehr Geld ausgibst, bekommst du auch bessere Qualität oder du nimmst gleich einen Druckspeicher, der bis 10 bar ausgelegt ist, der dann auch die passenden Auslaufarmaturen haben sollte.

Es gibt darüber aber auch schon ausreichend technische Texte im Netz, die dir bei Bedarf helfen, das richtige zu finden.

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gelöscht_238890 groggyman „Hallo 1. Es gibt keine stinknormalen Duschköpfe, wenn der ...“
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Hi,

volle Zustimmung, bis auf die 1000 bar! Lachend
Aber schau dir nur mal einen für 16 bar an, in der Hauswasseranlage schon der Mercedes.

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groggyman gelöscht_238890 „Hi, volle Zustimmung, bis auf die 1000 bar Aber schau dir ...“
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Na ja, die 1000 bar waren auch nur ein Modell :-) Aber ich habe auch des öfteren in Hochdruck-Reinigungsanlagen zur Reduzierung von Druckschwankungen, Behälter mit einem zulässigen Betriebsdruck von 120 bar eingebaut, da wiegt das 2 Ltr Gefäss 8,5 Kg.

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Systemcrasher groggyman „Hallo 1. Es gibt keine stinknormalen Duschköpfe, wenn der ...“
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1. Es gibt keine stinknormalen Duschköpfe, wenn der Mieter in der Wohnung etwas an der Installation ändert, liegt die Verantwortung bei ihm.

Wann warst Du das letzte mal in einem stinknormalen Baumarkt?

Ach so, es gibt ja gar keine stinknormalen Baumärkte.....


Duschköpfe sind 10,-- Artikel, und damit in allen von mir bisher bewohnten Wohnungen Aufgabe des Mieters, wenn sie kaputt gehen. Ebenso wie Glühbirnen, Handtuchhalter usw.

2. Niederdruck-Speichersysteme sind nun einmal nur für einen bestimmten Druck ausgelegt. Man kann heute auch Speicher mit einem Platzdruck von 1000bar und aus Edelstahl bauen, alles eine Kostenfrage.

Niederdruck bedeutet also, daß sie kaputt gehen dürfen, wenn mal eine Druckschwankung in einem Altbau ist? Also, Niederdruck heißt, die Dinger dürfen niemals mit normalem Leitungsdruck betrieben werden?



3. ich will mich nicht wiederholen, wenn du mehr Geld ausgibst, bekommst du auch bessere Qualität oder du nimmst gleich einen Druckspeicher, der bis 10 bar ausgelegt ist, der dann auch die passenden Auslaufarmaturen haben sollte.

Ich nehme gar nix. Der Vermieter hat ein sogenanntes "Markengerät" bestellt, weil er etwas robustes und Haltbares wollte. Hätte er sparen wollen, wäre ein billiger Chinaimport eingebaut worden und man hätte sich eine Menge Ärger erspart.

Sag mal, bist Du Aktionär der Stiebel Eltron oder was?

Normale Mieter sind in aller Regek keine ausgebildeten Techniker, sondern technische Laien. Also müssen Geräte, mit denen sich technische Laien duschen, diese auch aushalten können.

Tut Stiebel Eltron eindeutig nicht.

Also: Teurer Schrott!

Die Dinger sind nicht mal die Verpackung wert, in der sie geliefert werden.

Wenn das in Deine Birne nicht rein will, dann pflaster Deine Wohnung halt mit diesem Luxus-Schrott.

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groggyman Systemcrasher „Wann warst Du das letzte mal in einem stinknormalen ...“
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Wenn das in Deine Birne nicht rein will
:-)

Dir wünsche ich noch einen schönen Abend.
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gelöscht_238890 groggyman „:- Dir wünsche ich noch einen schönen Abend.“
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Dir wünsche ich noch einen schönen Abend.
Lachend
Und auch sonst nur das Beste.
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