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News: Neuer Sieg für Stasi 3.0

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde durchgewunken

Michael Nickles / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Zu hässlichen Stasi 3.0 Begriffen wie "Vorratsdaten" und "Bundestrojaner" hat sich ein neuer Begriff hinzugesellt: "Bestandsdatenauskunft". Dieses Gesetz ist sozusagen ein Paragraph des Telekommunikationsgesetzes, der aktuell wie folgt lautet:

§ 14 Bestandsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Allen Kritikern zum Trotz hat der Bundesrat am 3. Mai dieses Gesetz durchgewunken. Das passierte mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SDP. Die Grünen und Linke haben  dagegen gestimmt.

Simpel übersetzt bedeutet das juristische Geleier, dass Behörden "Kommunikationsanbieter" künftig problemlos dazu zwingen können, Daten herauszugeben, ohne dass es dafür einer speziellen richterlichen Prozedur oder eines besonders schwerwiegenden Vergehens bedarf. Zu diesen Daten zählen beispielsweise (wie unter anderem vom Spiegel zusammengefasst) diese:

- Ermitteln des Inhabers einer Telefonnummer.

- Passwörter für Smartphones, Email-Dienste etcetera

- Ermitteln, welche dynamische IP-Adresss einem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet

Eine gute Informationsbasis zur Bestandsdatenauskunft ist die gleichnamige Webpräsenz  bestandsdatenauskunft.de, auf der sich Gegner des Gesetzes versammelt haben und dagegen vorgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Natürlich müssen Behörden in schwerwiegenden Fällen ermitteln können: bei schweren Verbrechen, Terrorgefahr und dergleichen. Man kann das Internet nicht einfach knallhart zu einem rechtsfreien Raum machen. Aber es muss Grenzen geben.

Diese Grenzen existieren bei der aktuell durchgewunkenen Fassung des Paragraph 14 nicht. Jeder Furzgrund reicht aus, um Behörden zum Ermitteln persönlicher Daten zu ermächtigen.

Heikel (schwachsinnig) ist das durchgewunkene Gesetz wohl vor allem bezüglich der Zuordnung von IP-Adressen. Eine Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland gemäß der aktuellen Gesetzeslage nicht zulässig. Aber wie bitte sollen ohne diese IP-Adressen-Protokollierung verfolgt werden können?

Nochmals: auch die Gegner des Gesetzes fordern nicht totale Anonymität, sondern ein vernünftiges Maß. Beispielsweise, dass Dinge wie IP-Adressenzuordnung nur nach einer richterlichen Genehmigung ermittelt werden dürfen und nicht einfach quasi nach Lust und Laune.
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RW1 Michael Nickles „Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde durchgewunken“
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Ein weiterer trauriger Tag für Deutschland!

Die Entwicklung hin zu einem Polizeistaat geht immer weiter voran. Das wirklich tragische daran ist aber, dass die Auswertung der Daten, die ja meist nur die ganz unbedarften Leute produzieren, keinen Deut zur Sicherheit des Staates beitragen, wie es das Grundgesetzt als Ausnahme im Artikel 10  vorsieht. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf


Beispiel 1:

Wenn ich bei der Telekom meinen Internet und Telefonanschluss habe, dann habe ich auch gleich, weil es bequem ist, mein eMail Postfach da und u.U. auch noch meinen "Fernsehanschluß". Alles verwalte ich auf meiner persönlichen Zugangsseite die ich mit dem Passwort erreiche, dass ich mal von der Telekom bekam und dass ich natürlich geändert habe auf "passwort47110815".

Boah und nun läd der/die 12 jährige Filia/Filius ein paar Schrott Musiktitel von Dame Gugu aus dem Netz und schon kommt ein Großkonzern und galubt er geht daran pleite und ruck zuck gibts meine Daten und noch ruck zucker ist Ralf dann aber wirklich pleite!

Beispiel 2:

Ich bin Bombenbastler und glaube dass Obergugu zu mir spricht ich soll Mike N. aus M um die Ecke bringen. Also besorge ich mir ein Wegwerfhandy für 20€ an der Tanke oder beim Discounter um die Ecke, melde mich ordnungdgemäß mit meinen absolut falschen Daten an und surfe wild drauf los. Beklaue alles und jeden online und verschicke auch noch die Weisheiten meinen Gugus und organisiere mit anderen Bombenbastlern und Extremdeppen Mike N.'s ableben (Sorry Mike, das lag halt nahe).

Jetzt kommt die geballte Gesetzteskraft und trifft.... Niemanden! Weil ich eben gerade NICHT die Daten produziere mit denen ich gefunden werden kann!

Eh Bundestag und Bundesrat! Merkt Ihr was? Eure Gesetze treffen nur die Bürger, die ordentlich leben und versuchen über die Runden zu kommen.

Das ist doch langsam krank was unsere Regierung da macht! Und noch schlimmer die Opposition macht noch mit!

Ein weiterer trauriger Tag für Deutschland!

Ralf



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jueki, Du schreibst Unsinn mawe2