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"Paralleluniversum an Fake-Accounts": Schüler-VZ macht dicht

Olaf19 / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Schüler-VZ macht Ende April dicht, siehe Spiegel-Artikel. Auffallend ist, dass das Wort "Facebook" von den Autoren kein einziges Mal in den Mund genommen wird. Allem Anschein nach gab es andere Gründe für den Rückzug als die vermeintlich übermächtige Konkurrenz durch die Zuckerberg-Gang.

Olaf19 meint:

Ehrlich gesagt: Ich wusste gar nicht, dass Schüler-VZ überhaupt noch existiert. Nun gehöre ich ja auch nicht gerade zur Zielgruppe, aber davon ab hätte ich erwartet, dass Facebook so ziemlich alles "plattmacht", was in Richtung soziales Netzwerk geht, außer vielleicht einigen hochspezialisierten Nischenprodukten.

Jedoch: in letzter Zeit war einige Male zu lesen, dass der Altersdurchschnitt bei FB deutlich am Ansteigen ist, im Schnitt gehört man dort zur Generation 40+. Insofern würde ein auf Teenager und junge Erwachsene spezialisiertes Netzwerk Sinn machen. Allerdings dürfte es einen Vierzehnjährigen kaum interessieren, wie hoch der prozentuale Anteil seiner Altersgruppe dort ist - solange seine "Freunde" dabei sind, ist alles gut, ob es nun Tausend oder eine Million Ältere dort gibt.

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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dirk42799 Olaf19 „Ist aber zugegebenermaßen ein sehr konstruiertes Beispiel. ...“
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ein sehr konstruiertes Beispiel
gar nicht mal (wenngleich der Beispiel mit dem Sexspielzeug etwas krass ist).
das können die gar nicht ermöglichen
wieso nicht?
denn AGBs dürfen sich auch nur im Rahmen von Gesetzen bewegen
richtig.
Das Recht am eigenen BIld ist keine deutsche Marotte, das gibt es in anderen Rechtssystemen auch.
stimmt, und kann im Deutschen wie in anderen Rechtssystem abgetreten werden.

Bestes Beispiel: Picasa und Facebook. Mit dem Hochladen von Daten (Bildern und Texten) etc. gibt man gem. vereinbarter AGB konkludent die Erklärung ab, daß man zum einen Rechteinhaber des Bildes/der Datei ist und dem Dienstanbieter (FB oder Google) das unentgeltliche Recht einräumt, diese Daten [nach Belieben] weiterzuverwenden.

Zieh Dir die AGB mal rein bzw. google einfach mal nach "google agb datenschutz kritik":
https://www.google.de/search?q=google+agb+datenschutz+kritik&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
Direkt der erste Treffer beim Spiegel liest sich aufschlußreich.
Aber wie gesagt: die direkten AGBs lesen wird noch "spannender".

Gruß,
Dirk
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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