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News: E-Books werden Massenphänomen

Bereits 12,6 Millionen Bundesbürger lesen Bücher digital

Michael Nickles / 215 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Beliebtheit von E-Books steigt. Bereits jeder Fünfte (18 Prozent) liest sie lieber als gedruckte Bücher, hat der Bitkom anhand einer Umfrage festgestellt. Somit starren bereits 12,6 Millionen Bundesbürger lieber auf Displays, als auf Papier.

Immerhin 73 Prozent haben aber immer noch ein gedrucktes Werk in der Hand, die übrigen 9 Prozent haben keine Meinung zur Sache. Dass E-Books zu einem Massenphänomen für die breite Bevölkerung werden, erklärt der Bitkom unter anderem damit, dass immer mehr Leute deren Vorteile zu schätzen wissen: leicht verfügbar, bequem zu lesen und preiswerter als gedruckte Bücher.

Hinzu kommt natürlich die rasante Verbreitung der elektronischen Lesegeräte. Laut Prognose des Bitkom werden 2013 rund 1,4 Millionen E-Reader und mehr als 5 Millionen Tablets verkauft.


Den günstigsten Kindle-E-Book-Reader von Amazon gibt es bereits für 79 Euro. (Foto: Amazon).

Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die E-Books bei der jüngeren und mittleren Altersgruppe. Erst ab der Generation 50-Plus soll die Beliebtheit digitaler Bücher deutlich abnehmen (nur 16 Prozent Anteil), bei den über 65-Jährigen sind es nur noch 5 Prozent.

Die größte "Hemmschwelle" bei dieser Altersgruppe ist wohl die, dass es einen Internetzugang braucht, um Bücher auf den E-Book-Reader zu laden. Und den haben in dieser Altersgruppe nur 37 Prozent.

Bedauerlicherweise sind es laut Bitkom aber gerade ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft, die von den Vorteilen der E-Books enorm profitieren, weil sich sowohl die Schriftgröße als auch die Schriftart individuell einstellen lassen.

Michael Nickles meint:

Sicher - es ist klasse ein dickes gedrucktes Buch in den Händen zu halten, darin rumzuschmökern. Ich habe ja selbst diverse zig-Kilo-Wälzer geschrieben und ich bin selbst immer wieder beeindruckt, wenn ich so einen fetten  PC-Report-Band aus dem Regal hole.

Ein richtiges gedrucktes Buch kann man halt auch richtig anfassen, es als "Schmuckstück" ins Regal stellen. Aber: ich lese keine gedruckten Bücher mehr.

Ganz simpler Grund: weil ich schiele und sich deshalb für mich im Nahsichtbereich keine brauchbare Brille anfertigen lässt. Der Vorteil eines E-Books mit einstellbarer Schriftgröße ist da einfach unverzichtbar. Als E-Book-Reader verwende ich wie schon öfters gesagt mein billiges Android-Handy mit dem kostenlosen FBreader. Ganz einfach deshalb, weil ich dieses Ding unterwegs sowieso fast immer in der Hosentasche hab. Einen eigenen E-Book-Reader oder ein Tablet mag ich nicht rumschleppen.

Was mich bei E-Books gewaltig nervt ist, dass es zwar einen "Preisvorteil" gibt, der aber meist eher lächerlich ausfällt. In gedruckter Version kostet das Buch Das Lied von Eis und Feuer 15 Euro (inklusive Versandkosten), die Kindle-E-Book-Ausgabe kostet 12 Euro.

Bei der digitalen Ausgabe entfallen Druckkosten, Lagerkosten und Versandkosten. Und die machen garantiert mehr als 3 Euro aus. Es ist sehr bedauerlich, dass der Preisvorteil von E-Books nicht anständig an Kunden weiter gegeben wird. Denn die kriegen ja eigentlich deutlich weniger als ein gedrucktes Buch - einfach nur eine Datei.
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Olaf19 Systemcrasher „Und wie kann ich dann dem Abmahnverein beweisen, daß ich ...“
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E-Books kosten selbst nach 10 Jahren noch das Gleiche (oder sogar mehr).

Wusste gar nicht, dass es schon derartig lange E-Books gibt. Hätte ich schätzen sollen, ich hätte gesagt, so etwa seit sechs oder sieben Jahren, also 2006 oder 07 herum.

Wie auch immer - dass bei den E-Books nach so langer Zeit die Preise nicht heruntergehen, ist natürlich nicht in Stein gemeißelt. Anscheinend verkaufen sich alte E-Books durch die Bank immer noch so gut, dass ein Preisnachlass einfach nicht nötig ist. Anders kann ich mir das nicht erklären. Na gut - von einem E-Book kann man keine Taschenbuchausgabe herausbringen, es ist ja bereits eins ;-)

Wenn es ums urheberrecht geht, ist die Beweislage nämlich umgekehrt: Nicht der Kläger muß beweisen, daß ich etwas unrechtes getan habe, sondern ich muß beweisen, daß ich NICHTS unrechtes getan habe

Das ist übrigens ein generelles Problem in unserem Zivilrecht: Während im Strafrecht der Angeklagte solange als unschuldig zu gelten hat, bis man ihm hieb- und stichfest etwas bewiesen hat, sind Kläger und Beklagte im Zivilrecht gleichgestellt. D.h. die Beweislast liegt nicht pauschal bei dem, der etwas von mir will, also beim Kläger, sondern vielmehr wird gewertet, wer die besseren Argumente hat.

Dummerweise hat man als Beklagter meist nicht viel mehr vorzubringen als "Ich hab nichts gemacht" - toll, aber wie soll ich das beweisen?

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Ja presla
Aha... Nevergrey