Hab mich mißverständlich ausgedrückt.
          
          Der Rat nicht "nicht zu zahlen" bezieht sich allgemein auf den Rundfunkbeitrag, für die die
          Fernseher oder neuartige Rundfunkgeräte haben.
          Indirekt aber auch auf alle, da ja jetzt jeder Haushalt zahlen muß.
          Nicht auf die Fehlbuchung
          
          Die GEZ zumindest hat bei Rückständen auch schon Gerichtsvollzieher geschickt.
          Mit Pfändungsrecht glaub ich.
          Auch bei alten "Versäumnissen oder Rückständen"
          
          Eine komische bzw. ganz entschieden seltsame Rechtsauffasssung haben die
          Macher der GEZ Gesetze und erst recht der vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
          
          
          Daher meine "Vermutung" zivile Klagen haben gegen die staatlich fixierten Rechte
          des neuen Beitragsservice keine Chance.
          
          Einige unabhängige Anwälte sagen es sei eine Steuer.
          Die staatlichen? pro Anwälte es sei keine.
          Und die sitzen am längeren Hebel..?
          
          Da müßten schon staatliche oder Regierungs -Behörden intervenieren.
          
          Die Drogeriekette oder selbst "kleine" Behörden halte ich für zu schwach um dagegen anzukommen.