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News: Rasches Feedback von Andreas Deuschle

CDU-Diskussionsentwurf zu Internetnutzer-Kennzeichnungspflicht

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Nachricht, über die Idee der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, ein Verbot von Identitätsverschleierung im Internet zu schaffen, ist schnell Gesprächsstoff geworden. Anlässlich des Berichts auf Nickles.de gab es eine aktuelle Zumeldung des Abgeordneten Andreas Deuschle.


Andreas Deuschle, Vorsitzender der AG Netzpolitik. (Foto: www.andreas-deuschle.de)

Er bittet darum ausdrücklich festzuhalten, dass es sich bei dem Papier keineswegs um finale Positionen handle. Vielmehr gehe es darum die Punkte mit Ideen aus der Netzgemeinde weiter zu entwickeln oder zu überarbeiten.

Das aktuelle Papier soll als "Version 1.0" betrachtet werden. Im Folgenden die Zumeldung beziehungsweise neue Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg im Originaltext:

26. Februar 2013

P r e s s e m i t t e i l u n g

Nr. 43/2013

Netzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Andreas Deuschle MdL:

„AG Netzpolitik der CDU Landtagsfraktion freut sich über regen Zuspruch und nimmt die Argumente der Netzgemeinde ernst“

Der Vorsitzende der AG Netzpolitik Andreas Deuschle MdL freut sich über den großen Eingang an konstruktiven Verbesserungsvorschlägen zum netzpolitischen Papier der CDU Landtagsfraktion Baden-Württemberg. „In den ersten 3 Tagen nach Veröffentlichung unseres Papiers haben wir weit über 200 Ideen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge zu unserem Papier erhalten. Das freut uns sehr“, sagte der netzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Deuschle MdL, am Dienstag (26. Februar) in Stuttgart. Deuschle betonte erneut, dass „es sich nicht um einen abgeschlossenen Forderungskatalog handelt, sondern um einen ersten Diskussionsentwurf. Die Behauptung, es handle sich um eine finale Position der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, stimmt so nicht.“

Eine erste Bilanz der Rückmeldungen ergebe, dass eines der Hauptanliegen der Netzgemeinde ein Passus im Papier zur Untersagung der Verschleierung der IP-Adresse und die Einführung einer dynamischen IP-Adresse sei. Nach Ansicht der Netzgemeinde führe die Forderung der CDU-Landtagsfraktion dazu, dass jeder Internetnutzer pauschal als Verdächtiger gelte. „Dieses Ergebnis kann nicht zielführend sein. Die Intention der Fraktion ist, klarzumachen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das gilt vor allem für schwere, menschenverachtende Kriminalität. Es soll aber nicht bedeuten, dass eine ständige und vollumfängliche Überwachung stattfinden muss“, betonte Deuschle. Die Idee, die dahinterstecke sei dem Straßenverkehr entlehnt. Dort sei jedes Fahrzeug über ein Kennzeichen ermittelbar, ohne dass dies auf Unverständnis stoßen würde.

„Wir werden auf Seiten der CDU-Landtagsfraktion gerade die technischen Möglichkeiten intensiv diskutieren. Am 7. März werden wir auch nochmals einen Chat starten und erneut in den direkten Dialog mit der Netzgemeinde treten. Das Papier hat den Tenor, was offline gilt muss auch online gelten. Einen Pauschalverdacht allen Internetnutzern gegenüber darf es nicht geben. Gleichzeitig muss im Falle einer Straftat – aber auch nur dann – eine Identifizierung durch die IP-Adresse möglich sein“, so Deuschle abschließend.

Hintergrundinformation

Betreffender Abschnitt aus dem Papier unter Punkt 6. Pseudonyme und Anonymität:

„Die CDU-Landtagsfraktion lehnt einen Klarnamenzwang im Internet ab. Darunter verstehen wir Freiheit. Diese Freiheit kennt jedoch auch im Internet wie im realen Leben seine Grenzen. So soll es möglich sein, strafbare Handlungen zu verfolgen. Dies soll über kurzfristig zwischengespeicherte Daten von Netzbetreibern erfolgen. Jeder Internetnutzer ist über eine IP-Adresse eindeutig identifizierbar. Diese soll im Falle strafrechtlicher Handlungen festgestellt und ermittelt werden können. Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug über ein Kennzeichen ermittelbar, ohne dass dies auf Unverständnis stoßen würde. Deshalb muss eine Kennzeichenpflicht auch online gelten und eine vollständige Verschleierung der eigenen Identität mit Hilfe von technischen Manipulationen soll untersagt sein. Was offline gilt, muss auch online gelten. Eine geeignete Variante wäre die Vergabe einer persönlichen dynamischen IP-Adresse. Diese verändert sich analog der bisherigen IP-Adresse ständig, ist jedoch in Kombination von persönlichen Merkmalen des Nutzers zum jeweiligen Zeitpunkt einmalig. Das heißt, an Hand einer Personen-IP-Adresse könnte jeder Internetnutzer – beim Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen – direkt ermittelt werden.“

Michael Nickles meint:

Die Hintergrundinformationen sind eingangs etwas verwirrend verfasst. Als extrem heikel und dringend nachzubessern stufe ich diesen Abschnitt ein: "Jeder Internetnutzer ist über eine IP-Adresse eindeutig identifizierbar. Diese soll im Falle strafrechtlicher Handlungen festgestellt und ermittelt werden können."

Diese Darstellung ist fatal falsch. Es herrscht kein klares Urteil darüber, dass eine IP-Adresse eindeutig einer Person zugewiesen werden kann. Tatsache ist, dass eine IP-Adresse lediglich einem Internetzugang zugeordnet werden kann. Sie sagt aber nicht aus, wer ihn benutzt hat. Das ist ein essentieller Streitpunkt bei kostspieligen  Filesharing-Abmahungen!

Tatsache ist auch, dass es da draußen noch Unmengen an ungeschützten WLANs in Haushalten gibt. Die wurden vor Jahren eingerichtet und die Nutzer haben keinen Peil davon, dass jeder ihr Netz nutzen kann. Man braucht in einer dicht besiedelten Wohngegend ja nur sein Smartphone anschmeißen und wird fast erschlagen von der Menge offener WLANs.

Ein wenig klarer wird es jedenfalls im finalen Abschnitt der Hintergrundinformationen. Dort wird die Idee einer "Personen-IP-Adresse" erläutert. IP-Adressen sollen also Zusatzinformationen kriegen, damit Personen eindeutig zugeordnet sind. Und da sind wir wieder exakt bei dem Punkt, dass Internetnutzer sich quasi mit ihrem "Personalausweis" identifizieren müssen, jegliche "Anonymität" im Internet unmöglich wird.

Den Vergleich mit den Autoschildern im Autoverkehr  lehne ich ab. Man kann am Autoschild bestenfalls den Besitzer eines Autos ermitteln, aber nicht den Fahrer, der es gerade genutzt hat. Ein Autoschild ist also wie eine IP-Adresse nicht exakt einem Nutzer zugeordnet. Es steht bei einem Autoschild nicht auch der Name des Fahrers dran. Damit bleibt auch beim Autoschild (wie bei den bisherigen "IP-Adressen") wenigstens eine Portion "Anonymität"  erhalten, die Gefahr eines Missbrauchs mit totaler individueller Überwachung, ist reduziert.

Andreas Deuschle  beziehungsweise die AG Netzpolitik der CDU Baden-Württemberg  hantieren da gerade mit einem sehr heißen Eisen rum - die Verbrennungsgefahr ist gewaltig.

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schuerhaken LohrerMopper „Das sehe ich auch so, aber der Kreis der "Berechtigten muß ...“
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Zitat:
"Das sehe ich auch so, aber der Kreis der "Berechtigten" muß stark eingeschränkt sein und der Nickname-Benutzer muß gefragt werden, ob er seinen Klarnamen dem "Berechtigten" anzeigen lassen will."  Also kann er auch verhindern, dass etwa die Kripo aus gutem Grund den Klarnamen erfährt?

Welcher Unsinn und warum?  
Na, dieser hier. Ist doch offenkundig.

Wer bald nichts mehr hat und vom Kapitalismus ausgeplündert wird, mag wenigstens noch seine "Persönlichkeitsrechte" verteidigen. Die wirklich wichtigen Dinge werden dabei und durch andere Säue, die von den Medien durchs Dorf getrieben werden, erfolgreich übertüncht...

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