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Wer mosert fliegt raus (Kündigung / Arbeitsrecht)

violetta7388 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

das LAG Hamm hat die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Beschimpfung seines Arbeitsgebers im privaten Forum bestätigt. Die Auszubildene wurde arbeitsrechtlich wirksam entlassen.

Interessierte lesen hier zum Thema mehr:
http://www.golem.de/news/landesarbeitsgericht-hamm-entlassung-wegen-facebook-aeusserungen-ist-rechtens-1301-96930.html

MfG.
violetta

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marinierter violetta7388 „Wer mosert fliegt raus (Kündigung / Arbeitsrecht)“
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Die wollte wohl als Azubine schon im ersten Lehrjahr mit 1000 € netto heimgehen? So geht es aber nicht.

Hätte sie besser Lidl, [...] oder sonst was geschrieben, aber doch nicht "Ausbeuter".
Lidl zahlt, jedenfalls laut eigener Aussage, jedem Mitarbeiter mindestens 10,50 € die Stunde, also Ausbeutung ist da für mich was anderes. Okay, dass viele nur halbtags dort arbeiten oder 400 €-Jobs sind, mal dahingestellt, aber ich würde mich über 10,50 € die Stunde auch freuen...

Edit: Wobei ich der Meinung bin, wenn sich die Ausbeutung an konkreten Fakten nachweisen lässt, sollte es unter Meinungsfreiheit laufen und der AG sollte dafür einen aufs Dach bekommen.
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