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News: Erst checken, dann blechen

Internet-Kunden bevorzugen Bezahlung per Rechnung

Michael Nickles / 104 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Bitkom überrascht: im modernen Internetzeitalter ist die altbewährte Bezahlung per Rechnung, nach wie vor die beliebteste Methode.

Über 58 Prozent bevorzugen es, wenn sie erst die Ware kriegen und dann bezahlen müssen. Erst an zweiter Stelle folgt die modernste Zahlungsvariante - Online-Bezahldienste wie Internet. Hier die komplette Hitparade in grafischer Darstellung:

Michael Nickles meint:

Der "Kauf per Rechnung" ist logischerweise deshalb gewiss die bevorzugte Methode, weil man erst die Ware kriegt, sie angucken kann und erst dann bezahlen muss. Das Risiko liegt also komplett beim Verkäufer.

Auf Nickles.de werden Bestellungen für die Premiummitgliedschaft und die Bücher schon immer ausnahmslos per Rechnung abgewickelt - weil ich das schon immer für den fairsten Weg halte. Außerdem ist es gerade bei so Fachzeugs wichtig eine richtige Rechnung zu haben, weil insbesondere Selbstständige das problemlos absetzen können.

Also: hier sofort Nickles-Premiummitgliedschaft klarmachen und Steuern sparen! :-)

Noch zur Bitkom-Studie: dass es der Kauf per Rechnung auf Platz 1 gebracht hat, erstaunt mich enorm. Ich kaufe ja auch alle Weile übers Internet und ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir diese Bezahlungsmethode jemals angeboten wurde.

Der Masse der Händler ist das gewiss einfach zu riskant. Ich hätte getippt, dass Bezahldienste wie Paypal deutlich an der Spitze rangieren. Wie ich im Internet bezahle? An erster Stelle eigentlich mit Kreditkarte - wenn dafür kein Aufpreis anfällt. Im Missbrauchsfall ist (so weit mir bekannt) das Kreditkartenunternehmen beweispflichtig - drum erachte ich diese Methode als bequem und relativ sicher. Hier ein Beitrag der Süddeutschen dazu: Banken in der Beweispflicht.

Mit Überweisung per Vorkasse habe ich bei kleineren Beträgen (Ebay-Privatsachen) auch keine Probleme. Bei dubiosen Versandhändlern bestellte ich per Nachnahme (auch wenn es extra kostet). Auf Online-Bezahldienste wie Paypal habe ich irgendwie keinen Bock.

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notar Latitude „http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&pp=3&art=6&lexi=&i...“
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Bonsoir, Monsieur Latitude

Merci beaucoup pour votre link dans votre reponse ...

Ach ja, wir befinden uns hier ja in einem deutschen Forum ....(lächel....)

Da wir hierzulande Vertragsfreiheit haben (ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung
ungemein und man wird unter § 305 BGB auch fündig), frage ich jeweils "vorher" den potentiellen
Verkäufer, ob er "gegen Rechnung" liefert (meine Bonität natürlich voraussetzend - wegen § 242 BGB
und der Tatsache, daß ich keine Anklageschrift vom Herrn Collega Staatsanwalt wegen des Verdachts
des sogennnanten "Eingehungsbetruges" erhalten will !).

Damit ist - de iure - für die Regeln des Versendungskaufs i.S. des § 447 BGB kein Raum, weil ich
ungern für eine auf dem Versandweg verlorengegangene oder beschädigte Sendung zweimal
bezahlen will. Vermutlich will das auch jeder andere Verbraucher nicht.


"Vernunft wird Unsinn,
Wohltat Plage,
Weh' Dir, daß Du ein Enkel bist !
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
von dem ist leider ! nie die Frage."

Aus: Faust, I. Teil, eine Tragödie
von Johann Wolfgang von Goethe
( 1749 - 1832 ; geb. in Frankfurt am Main,
gestorben in Weimar )


Das Schlimme an den Gesetzen ist - daß sie in Deutsch geschrieben sind - da "bastelt" sich jeder
Nichtjurist einfach die Rechtslage nach Gutdünken zusammen und die Gerichte, die Richter, die
Rechtspfleger, die Gerichtsvollzieher, die weiteren Justizbediensteten, die Mitarbeiter in allen
16 Länderjustizministerien und dem Bundesjustizministerium nebst Rechtsanwälten, Notaren,
Rechtsreferendaren, und all' deren Mitarbeitern werden - von heute auf morgen - überflüssig !

Nicht jeder, der in einer Kochshow auftritt, ist deshalb gleich ein (Gourmet-)Koch !

(Ironie aus !)







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