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Änderung AGB widersprochen - Verträge nicht mehr gültig?

klaus_no / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo liebes Forum,
mir ist in den letzten Wochen zweimal das gleiche passiert. Und um ehrlich zu sein, das finde ich unverschämt oder auch Nepp. Wie seht ihr das?

Eine Firma mit der ich seit Jahren geschäftlich zu tun habe (Online-Dienstleistung) ändert ihre AGB. Ich erhalte eine Mail mit dem Hinweis, dass ich widersprechen muss, wenn ich damit nicht einverstanden bin. Natürlich habe ich widersprochen (hat bisher wunderbar funktioniert).
Daraufhin erhalte ich eine weitere Mail. Darin lese ich, dass ich die Leistungen der Firma leider künftig nicht mehr nutzen kann - habe ja widersprochen. Sie bedauern das. Ich hätte nur die Möglichkeit, die AGB noch zu akzeptieren (so wie Neukunden) und dann ginge wieder alles.
Na toll!
Das ist mir bei zwei Firmen so ergangen. Bei einer dritten Firma war der Widerspruch kein Problem: Er wurde bestätigt und ich arbeite mit der Firma wie vorher gut zusammen.

Ich kann die Firmen ja verstehen. Die können schlecht mit unterschiedlichen AGBs arbeiten. Aber andererseits habe ich damals einen Vertrag geschlossen auf Basis von bestimmten AGBs.
Und nur weil die die ändern soll ich die akzeptieren? Die kündigen einseitig den Vertrag? Sowas...

Habt Ihr auch solche Erfahrungen? Eine der Firmen hab ich mittlerweile rausgeworfen aus meiner "Freundesliste" :-)

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

ABatC klaus_no „naja, hast natürlich teilweise Recht. Aber ich seh das von...“
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Stellt Euch nur mal vor, der Bill Gates schickt andere AGB zum Office-Paket und ich widerspreche. Dann darf ich das Programm vielleicht nicht mehr nutzen? Obwohl ich es gekauft habe? Ist ja auch eine "einvernehmliche Vertragsauflösung"...

Noch viel schlimmer - die AGBs (oder bei Software eher EULA) bekommt man in der Regel erst nach dem Kauf während der Installation angezeigt. Wenn man die direkt ablehnt ist auch Feierabend, und ein entsiegeltes Paket nimmt kein Händler wieder zurück. Du erwirbst in dem Sinne auch kein Eigentum an der Software, sondern nur ein Nutzungsrecht. Und Software-AGBs werden in der Tat verändert. Vor kurzem z.B. bei Steam passiert...ohne akzeptieren kein Zugang zu Steam (und den dort installierten Spielen) mehr.

Wenn jetzt alle anfangen und die AGBs ändern, mach ich die ganze Zeit nix anderes, als zu prüfen, was die geändert haben. Wenigstens das sollte schon die Aufgabe der Vertragspartner sein. Wer vergleicht denn schon seitenlange AGBs? Da möchte ich wenigstens einen Hinweis, was geändert wurde.

Ernsthaft - bis jetzt hat bei mir jeder Vertragspartner bei einer Änderung seiner AGBs auf die geänderten Paragrafen hingewiesen. Wer das nicht macht will meistens irgendetwas verstecken, dann ist das gerade ein Grund genau hinzuschauen...Ansonsten passiert das bei mir höchstens 1-2 mal im Jahr, und die Zeit kann (und sollte) man aufbringen.

Außerdem kann ich nicht schreiben: "Sie haben die Möglichkeit die neuen AGBs zu widerrufen" und wenn ich dann widerrufe, dann wird mein Vertrag nicht weitergeführt. Das finde ich schon reichlich seltsam.

Der Hinweis auf den Widerruf erfolgt in der Regel nur um sich rechtlich abzusichern. Ist also lediglich ein juristischer Standard-Textbaustein und hat keine Bedeutung hinsichtlich der Konsequenzen eines Widerrufs.