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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

gelöscht_305164 Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Aus dem Artikel:
"In erster Linie geht es darum, dem Verbraucher deutlich zu machen, dass seine Bestellung Geld kostet", erklärt Rechtsanwalt Richard. 
Das erinnert mich an den legendären Kaffeebecher in den USA.
"Der Kaffee ist heiß, bitte nicht über die Beine schütten!" 
Es soll in diesem Fall gegen die Abzockfallen vorgegangen werden, obwohl diese Herrschaften vor Gericht regelmäßig scheitern, sofern sie sich dort hinwagen.
Purer Aktionismus.
Eine ähnliche Lächerkeit:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/152102
Da werden einige hundert Betrugsfälle herangezogen, um die Notwendigkeit einer umfassenden  Überwachung des gesamten Staates zu begründen.
Soviel zum "mündigen" Staatsbürger.